Keine Antwort gefunden, Hilferuf :-)

  • Ich habe hier ein sehr großes Problem und möchte mich an Euch wenden., um Hilfe mit klaren Aussagen zu finden.


    Meine Frau und ich bilden eine BG.


    Zusätzlich in der 4 Raum Wohnung wohnt meine Tochter- 26 Jahre und mein Sohn - 28 Jahre. Sie arbeiten und verdienen seit langem ihr eigenes Geld. 1A Verhältnis wie in einer WG :-)


    Die Arge hat meiner Frau und mir den Mietanteil für die BG bewilligt und den anderen Teil zahlen die Kinder an uns -die andere Hälfte.


    Es läuft ohne Probleme, es gab keine Nachfragen und wir wirtschaften nicht zusammen. Oft sind die Kinder auch länger nicht da.


    Nun möchten die Kinder das Nest verlassen und zum 1.08.2010 sich hier abmelden. Für uns ist damit die Wohnung zu groß.


    Da die Arge nur unseren Mietanteil bisher trug, gehen wir davon aus, dass ab August dann die Arge weiterhin unseren Anteil trägt, jedoch nicht den der ausgezogenen Kinder. Damit würden wir dann die fehlende Miethälfte selber tragen müssen - 269 €. Das ist für uns nicht tragbar. Die Arge wird uns nicht zum ausziehen auffordern, da sie ja billig durch unsere Miete von 269 € gut dabei fährt. Zustehen würde uns eine 2 Raum Wohnung bis 400 €. Also denken wir dass wir von uns aus selber ausziehen müssen und das noch vor August.


    Ist es zulässig, selber ohne Genehmigung auszuziehen wegen obige Gründe ?
    Ist das Amt verpflichtet, mir einen Umzug aus obigen Gründen zu gewähren, denn dann knüpft das Problem der Umzugskosten für das Amt an -ich bin Schwerbehindert. Ziehen wir selber aus, müssen wir alles tragen, weil wir es von uns aus taten.


    Fordert also das Amt mich nicht auf zum Auszug , weil für das Amt statt einer anderen Wohnung und damit teurer die jetzige nach Auszug der Kinder immer noch billiger hat, stehe ich dumm da.


    Wir wissen nicht wie es nun korrekt rechtlich ablaufen sollte, damit uns keine unerwarteten und unrealisierbaren Kosten zusätzlich entstehen. Uns raucht der Kopf.


    MfG : Bodo :-))) und schon mal danke.

  • sofern ihr die dann höheren mietkosten bei der arge geltend acht, werden die euch schon auffordern, innerhalb von 6 monaten eure wohnkosten zu senken, also um zuziehen. wenn ihr dazu selbst die initiative ergreift, wird sich sicher keiner querstellen. aber eine genehigung von der arge benötigt ihr dann trotzdem.