Kindesunterhalt bei Volljährigkeit

  • Ich habe eine Frage bzgl. des Selbstbehaltes beim Kindesunterhalt eines 18 jährigen der noch auf eine Schule geht, wo er den Beruf als Physiotherapeut erlernt und keine Vergütung bekommt. Das Kind lebt bei der Mutter.
    Ich bin der Meinung, dass der Selbstbehalt bei 900 € liegt, und nicht wie der Anwalt meines Sohnes geschrieben hat bei 1.100 €.
    Bei 900 € würde ich nämlich weniger Unterhalt zahlen, als bei 1.100 €.
    Ich zahle gerne meinen Unterhalt für meinen Sohn, aber ich muss auch mein Geld zusammenhalten, da ich nicht so gut betucht bin.

  • der anwalt hat recht:



    Zitat

    Von dem Nettoeinkommen der Eltern der angemessene Selbstbehalt abziehen, der ist in der Regel
    bei volljährigen Kindern 1100 Euro ( je nach Leitlinien des zuständigem Oberlandesgericht).
    Bei volljährigen Schülern, die in § 1603 II 2 BGB minderjährigen Kindern gleichgestellt sind, wird der Sockelbetrag bis zum notwendigen Selbstbehalt (770 €/ 900 €) herabgesetzt, wenn der Bedarf der Kinder andernfalls nicht gedeckt werden kann.

  • Weiß nicht, aber irgendwie bin ich wohl falsch "gepohlt". Du schriebst, dass du bei weniger gesetzlich geregeltem Selbstbehalt "weniger" Unterhalt zahlen würdest (müßtest), und wenn der Selbstbehalt höher läge, also bei 1100 €, mehr?

  • Unter Unterhalt und dann unter Selbstbehalt bei Sozialleistungen nachsehen, dort ist eine Formel aufgeschrieben, die sich in meinem Fall wie folgt darstelt:
    Zu beachten ist auch nach neuem Recht weiterhin, dass dem Unterhaltsschuldner der s.g. notwendige Eigenbedarf (Selbstbedarf) nach Abzug des zu zahlenden Unterhalts verbleibt.
    Dieser beträgt gegenüber minderjährigen unverheirateten und volljährigen Kindern bis zur Vollendung des
    21.. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befnden, monatlich 900 Euro, soweit der Unterhaltsschuldner erwerbstätig ist.
    Anderen volljährigen Kindern gegenüber beträgt der Selbstbehalt monatlich 1.100 €.

    Vater: 1800 € - 900 € = 900 € :1175€ x 402 € = 307,91 €
    Mutter: 1175 € - 900 € = 275 € :1175€ x 402 € = 94,09 €
    2975 € 1175 € 402,00 €


    Das Einkommen beträgt zuammen 2975 € damit kommt Stufe 5 der Düss. Tabelle in Betracht
    586 € minus 184 € Kindergeld = 402 €


    Vater: 1800 € - 1100 € = 700 € : 775 € x 402 € = 363,10 €
    Mutter: 1175 € - 1100 € = 75 € : 775 € x 402 € = 38,90 €
    2975 € 775 € 402,00 €


    Ist es jetzt verständlich?

  • elke4330
    Ich habe dein Anliegen der Sache nach verstanden und brauche keine Ausführungen, die man im I-Net nachlesen / kopieren kann. Da du geschrieben hattest: "Bei 900 € würde ich nämlich weniger Unterhalt zahlen, als bei 1.100 €." war meine Frage eben die, wie es kommt, dass du bei weniger Selbstbehalt weniger zahlen müßtest. Ich denke, das es hier um einen "Übersetzungsfehler", also ein Mißverständnis geht. Aber das ist nun ja nicht "so" wichtig.

    Im übrigen schließe ich mich Danielo an.