unregelmäßiger zuverdienst als künstler

  • hallo,
    zur zeit beziehe ich alg 2 und bekomme eine vollzeitumschulung finanziert. da ich allerdings auch musiker bin, möchte ich gerne meine produzierte musik im internet anbieten. diese internetvertriebe, auf denen das möglich ist, rechnen aber nur alle drei monate ab. will heißen, dass ich auch nur alle drei monate vorlegen kann, ob und wieviel geld ich dazu verdient habe. beim arbeitsamt konnte mir meine sachbearbeiterin leider überhaupt nicht weiterhelfen. jetzt sitz ich da und weis nicht so recht, wie ich das alles anfangen soll, ohne später probleme mit der arge zu bekommen.
    für hilfreiche tips wäre ich sehr dankbar

  • Auf welcher Basis wirst du abrechnen; bist du als "Selbständiger" gemeldet? Mußt du regelmäßig Unterlagen beim Finanzamt einreichen, wenn ja in welcher Form und und?


    An sich ist es so, dass man Einnahmen aus Selbständigkeit nicht monatlich abrechnen muß, sondern das (in meinem Fall) dann beim Weiterbewilligungsantrag/-Bescheid rückwirkend anteilig gewertet wird.

  • also da ich nur eigensproduzierte stücke verkaufe und somit alle rechte besitze, kann ich das wohl unter freischaffender künstler beim finanzamt melden. ich würde dann von meinem vertrieb alle drei monate eine abrechnung mit der auflistung von einnahmen und kosten bekommen.
    da mir die dame beim amt leider garnicht helfen konnte, fällt mir jetzt nur ein, einen formlosen brief an die arge zu schreiben, in dem dann steht zu welchem datum die cd auf dem öffentlichen markt ersccheint und das die eventuellen einnahmen nicht einschätzbar sind.
    oder wie?
    gruß