Lohnkostenzuschuss

  • Hallo zusammen!


    Ich hoffe mal, dass ich in der richtigen Rubrik schreibe.
    Ein 33 Jahre alter Familienvater in meiner Nachbarschaft hat mir nachfolgendes Problem geschildert:


    Er (Ungelernter) bezieht zusammen mit seiner Familie (3 Kinder) Hartz IV. Nachdem auf dem Arbeitsmarkt garnichts ging, bewarb er sich trotz seines Alters um eine Lehrstelle und wurde fündig.
    Der Ausbildungsbetrieb würde ihn auch nach der Ausbildung (erfolgreicher Abschluss vorausgesetzt) weiter beschäftigen, macht das Ganze jedoch von einem kräftigen Lohnzuschuss durch die Agentur für Arbeit abhängig, welchen er nach eigener Aussage für einen jüngeren Auszubildenden erhalten würde. Die Agentur weigert sich jedoch, da er über 25 Jahre alt ist, und auch nicht als Langzeitarbeitsloser (erst 4 Monate arbeitslos) betrachtet werden kann.


    Ich selbst habe diesbezüglich keine Erfahrungen und würde mich freuen, wenn der Eine oder Andere zu diesem Thema etwas sagen könnte.


    vG Berthold

  • wie schon richtig von seiten der arge argumentiert: er ist deutlich zu alt und zudem wohl erst 4 monate arbeitslos. derartige teure förderprogramme gibt es nur für langzeitarbeitslose. und das alter muss halt auch passen.

  • @berthold 2008 - in den Reformen, insbesondere dendarauas geschlossenen Eingliederungsvereinbarungen stellt die ARGE immer wieder heraus, das auch sie dazu verpflichtet ist, alles zu unternehmen um jemanden aus dem ALG II Bezug dauerhaft und vollständig zu bekommen. Eine Qualifikation, insbesondere eine Berufsausbildung stellt dies in besonderem Masse heraus.


    Zwar ist bei Auszubildenden meist der Ausbildungsbetrieb gänzlich für die Kosten der Ausbildung zuständig, aber durch die Besonderheiten der Ausbildungspaktregelungen kann der eine oder andere AG sicherlich mit Förderungen aus den Töpfen der BA rechnen. Das dann ältere Antragsteller diesen Kriterien nicht unterliegen sollten bzw. benachteiligt werden ist nicht einzusehen.


    Die Förderungen sind allesamt sowieso Kann-Bestimmungen und manchmal denke ich "die Mitarbeiter der ARGE können nur eines: Alles ablehnen!" Kann -Bestimmung heisst allerdings das von Fall zu Fall geprüft werden kann und anders entschieden werden kann! Bedauerlicherweise ist das Bürokraten meist nur durch Gerichstbeschlüsse nachhaltig plausibel zu machen! Die verpflichtung dem Dienstherrn gegenüber ist bei vielen bisweilen so ausgeprägt das man schon mal dem Verdacht der "Hörigkeit" so einiges abzugewinnen weis. Gerhard Schröder wollte genau hier eine Veränderung in den Strukturen der Verwaltung einleiten, aber Ministerialräte und weitere Götter der zweiten Reihe sind sich Ihrer Macht bewusst, und sägen doch nicht am eigenen Stuhl! Die Reformen kennen nur einen Weg der Veränderung, den auf Seite der Leistungsbezieher, deshalb ist die SPD auch so entschieden gegen Alles was die ALG II Bezieher bessere stellen könnte, jede Veränderung in andere Richtung ginge eventuell zu Lasten eines Genossen in der Verwaltung!


    Es gibt neben der Ausbildung ja auch die Möglichkeit einer Umschulung mit Abschluss! Altes Prinzip: wo ein Wille ist ist auch ein Gebüsch!