Hartz IV: TIPP: Erstattung der Fahrtkosten für Abgabe der Bewerbungsbemühungen

  • Hallo!:)


    Bei persönlciher Abgabe des Nachweises der Bewerbungsbemühungen bei der Arge fragte ich, ob ich die Erstattung der dafür anfallenden Fahrtkosten beantragen kann.
    Anwort: nein.


    Das war eine Falschauskunft. Früher gab es die sogenannten Bagatellfälle (Fahrtkoten unter 6 € wurden nicht erstattet). Inzwischen sind auch kleinere Beträge wie 2,80 € zu erstatten.


    Also:
    1. Mindestens eine Woche vor geplanter, persönlicher Abgabe des Nachweises der Bewerbungsbemühungen bei der Arge die Erstattung der Fahrtkosten zur Arge beantragen. Geht auch per Email.


    2. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag kopieren.


    3. Antrag und Kopie mitnehmen und mit den Bewerbungsbemühungen abgeben.


    3. Kopien abstempeln lassen (Arge Eingangsstempel).


    Good luck.


    margerite