Steuernachberechnung von 2007 als Einnahme?

  • Hallo, ich habe mal eine Frage:


    Ich bekam im Februar diesen Jahres Post von meinem Finanzamt. Enthalten war die Steuernachberechnung für meine Steuererklärung 2007, die ich damals (wo ich noch nicht Empfänger von Hartz 4 war) schon erstattet bekam. Jedoch ergab durch eine Neuberechnung, dass ich noch weiteres Guthaben hatte (also es wurde damals zu wenig ausgezahlt), was ich umgehend gutgeschrieben bekommen habe. Das Amt hat die Höhe von 80,20€ auf meinem Kontoauszug gesehen und hat nun eine Anhörung gefordert.


    Ich müsse damit rechnen 50,20€ zurück zu zahlen für Februar .:eek:


    Ich bin dazu nicht bereit, denn die Steuernachberechung war für das Jahr 2007, wo ich arbeiten gegangen war und auch meine Ausgaben hatte.


    Dürfen die das?? Ist das gerechtfertigt?? Habe ich Chancen es ansonsten über einem Anwalt nicht zahlen zu müssen?? Wie soll ich verfahren und was bedeutet der Satz:


    "Sie wussten bzw. hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist (§[...]-SGB X)"

  • Zitat

    Ich bin dazu nicht bereit


    zahle doch einfach nicht. dann kürzen sie dir deine hartz4-apanage.
    fakt ist laut gesetz: das zuflussprinzip ist entscheident. du hast das geld jetzt bekommen und es wird dir jetzt als einkommen angerechnet. da kann dir auch kein anwalt helfen.

  • nicht zahlen ist auch keine Lösung, aber man muss sich doch nicht alles gefallen lassen oder?? Ich kenne mich schon etwas mit der Rechtslage aus und ich werde definitiv auf dem rechtlichen Wege versuchen das ich nichts zurück zahlen muss.


    Weshalb bekommen soviele Recht auf Ihre Klagen bezüglich des Hartz IV Gesetztes??

  • Zitat

    Ich kenne mich schon etwas mit der Rechtslage aus


    anscheinend wohl nicht! na dann klage mal. aber wenn du einen guten anwalt hast, wird der dir sicher von einer klage abraten. es ist nun mal gesetzeslage, dass das zuflussprinzip entscheidet. zudem wird wohl kaum ein gericht eine klage annehmen, die zum einen völlig aussichtslos ist und bei der es sich um einen streitwert von 50 euro handelt.