Das wollte ich nicht! Unwissendheit im Bezug zu den Ämtern!

  • Ich habe ein für mich sehr aktuelles Thema.


    Seid Dezember 2008 habe ich mich als alleinerziehend gemeldet, konnte aber erst im März die damals gemeinsame wohnung verlassen. Seid März 2009 beziehe ich einen kleinen Teil Lebensbeihilfe ALG II.
    Ich arbeite nicht ganz halbtags und durch die schlechte Lage bei uns bleibt das wohl auch erstmal so.


    Damals hatte ich mich bei den Ämtern erkundigt wie das mit dem Unterhalt für meinen Sohn läuft,man sagte mir das ich mich außergerichtlich mit meinem Expartner einigen kann und das ein normales Schreiben auch gültig wäre. Gesagt getan, wir hatten uns geeinigt alles soweit ok. Leider konnte mein Expartner nicht immer rechtzeitig den Unterhalt zahlen aber schlussendlich hat er ihn dann auch bezahlt womit ich erstmal zufrieden war. Seid November 2009 war es dann jedoch so das er ein paar mal Lohnpfändungen hatte und nur noch die hälfte bezahlt hatte aber das Amt von dem vereinbarten Betrag ausgegangen ist und ich dementsprechend zu wenig jeden Monat zur Verfügung hatte. Ich habe meinen ExPartner dann informiert
    das ich Unterhaltsvorschuss beantrage und er dann geprüft wird. Er war damit einverstanden.


    Im Januar 2010 habe ich den Antrag gestellt. Jetzt soll er 1.800 € für letztes Jahr nachzahlen obwohl ich eine Liste mitgeschickt hatte auf der alles haargenau notiert war wieviel er jeden Monat bezahlt hatte. Sie sagen das sämtliche Vereinbarungen die mein ExPartner und ich getroffen haben null und nichtig sind und er MUSS nachzahlen. Um ehrlich zu sein hat mich das doch sehr erschrocken weiil ich den Antrag ja ab Januar 2010 gestellt habe und nicht wollte das er da noch was nachzahlen muß.


    Jetzt ist die Frage was ich machen kann um ihm da zu helfen, den Antrag zurückziehen? Einen Rechtsanwalt trau ich mich nicht zu fragen weil ich es mir nicht leisten kann und sonst weiß ich wirklich nicht weiter. Wir verstehen uns gut und das wollte ich nun wirklich nicht.
    Bitte kann mir jemand helfen?


    Danke

  • Hallo silvaine79
    Du solltest dir jedenfalls einen Rechtsbeistand nehmen, die Erstberatung kostet 10,00€
    Für alle weiteren Kosten, kann der Rechtsanwalt/in Prozesskostenhilfe beantragen.
    Einen kleinen Tipp für deinen Exmann, unterschreibe kein Schuldanerkenntnis.