Freibetrag in BedGem. mit Student bei freiwilliger KV...Wer traut sich?

  • Hallo, ihr Lieben!


    Vorab erstmal vielen Dank an alle für die tollen Posts hier im Forum, die mir schon eine Menge weitergeholfen haben. Leider kann ich aber meinen Fall nicht ganz klären und bräuchte mal dringend euren Rat.


    Mein Freund (34), der ALG II-Bezieher, und ich (24, Student) wollen uns zum nächsten Termin als Bedarfsgemeinschaft „outen“ wollen (da wir das bislang nicht waren) und ich versuche gerade den Freibetrag zu berechnen, da ich einen studentischen Nebenjob habe, um zu wissen, wie viel mir meine Eltern monatlich zahlen dürfen/sollten, damit er max. ALG II bekommt.


    mein Bruttoeinkommen: 439,20
    mein Nettoeinkommen: 412,84


    In den Abzügen von 26,36 ist aber nur die RV enthalten. Zusätzlich zahle ich aber noch monatlich 63,38 an KV, die von meinem Konto an die Krankenkasse überwiesen werden und somit nicht - wie im „Normalfall“ - von meinem Bruttoeinkommen abgezogen werden.


    Nun meine Frage(n):
    1. Kann ich die 63,38 an KV zusätzlich zu den 26,36 an RV rechnen? Und ergäbe sich dann folgender Freibetrag:
    89,74 (KV + RV)
    + 100,00 (pauschaler Freibetrag)
    + 87,84 (20% des Bruttoeinkommens)
    277,58


    2. Oder können die sagen, dass ich mich bis zum 25. Lebensjahr in die Familienversicherung meiner Eltern muss und das deswegen die studentische KV bei mir „Privatvergnügen“ ist? (Ich war bis dato auch in der Familienversicherung, meine Eltern haben sich aber inzwischen beide privat versichert.)


    3. Oder wie würdet ihr den Freibetrag berechnen?


    Ich weiß, dass mein Fall ein bisschen „spezieller“ ist (vielleicht auch nicht; mir kommts zumindest so vor) und ich würde mich daher um so mehr freuen, wenn sich jemand an meinen Fall wagt. Vielen Dank schon mal im Voraus.