freiwillige "Pause" beim ALG1-Bezug?

  • Hallo zusammen,


    ich beziehe seit 5 Monaten ALG1 und habe Anspruch für 7 weitere Monate.


    Ich habe in einer Broschüre gelesen, dass dieser einmal erworbene Anspruch erst nach 4 Jahren verfällt. Als Beispiel wird genannt, wenn jemand aus der Arbeitslosigkeit heraus einen Job annimmt und dort aber weniger als 12 Monate arbeitet (also keinen NEUEN Anspruch erwirbt), er bei erneuter Arbeitslosmeldung noch den RESTanspruch hat.


    Wie ist das wenn ich mich freiwillig (ohne einen neuen Job) beim Arbeitsamt abmelde, z.B. um zu reisen oder den Sommer über im Ausland zu jobben, habe ich dann bei erneuter Arbeitslosmeldung auch noch Anspruch auf meine restlichen 7 Monate?


    Hoffe mir kann jemand helfen. Danke schon mal im voraus!


    Eddie