Hartz IV und einmaliger Zuverdienst auf Rechnung (Gewerbeschein)

  • Hallo zusammen,


    ich bin aktuell Student und beziehe dann nach meiner Exmatrikulation zum 01.04. zusammen mit meiner Freundin Hartz IV, solange wir auf Jobsuche sind.


    Ich habe einen Gewerbeschein und mir mein Studium z.B. mit Messejeobs und anderen Nebentätigkeiten auf Rechnung finanziert.
    U.a. habe ich im April die Möglichkeit, auf einer Messe mehrtägig zu arbeiten und so ca. 900,- in 10 Tagen zu verdienen (auch auf Rechnung, mit Gewerbeschein). Diese 900,- würden mir ja im Folgemonat mit meinem Hartz verrechnet werden.



    Nun habe ich folgende Fragen (rein theoretisch, versteht sich!):


    1)
    Was wäre, wenn ich dem Jobcenter vergesse, diesen Zuverdienst zu melden?
    Sind die Ämter inzwischen soweit, dass Sie entsprechende (Einkommens-)Daten von mir "automatisch" abgleichen bzw. bekommen und mein einmaliger Zuverdienst somit auf jeden Fall (=systematisch) herauskommen würde? Oder geschieht so etwas eher über Stichproben. Ich arbeite ja NICHT auf Lohnsteuerkarte sondern auf Rechnung.



    2)
    Wird mir dieses einmalige Einkommen nur auf die Leistungen des Folgemonats verrechnet oder muss ich evtl. auch im zweiten Monat nach Zahlungseingang eine Leistungskürzung hinnehmen (ganz einfach aufgrund der Höhe des Einkommens).



    Ich würde mich riesig freuen, wenn mir einer von Euch weiterhelfen könnte, Inet-Recherche hat leider nichts gebracht, und vom Amt kriegt man ja zumindest hinsichtlich der ersten Frage auch keine "objektive" Antwort.


    PS: nochmal, ich habe nicht vor, mein Einkommen zu verschweigen, sondern möchte lediglich etwas mehr über die Abläufe der Institution erfahren, von der ich (hoffentlich nicht allzu lange) meinen Unterhalt beziehe..


    Vielen Dank schon mal im Voraus!!


    Gruß, Frankie