Vermögensberechnung bei offenen Rechnungen?

  • Hallo,


    ich habe einmal ein Frage zu folgendem Sachverhallt.


    Ich wohne in meiner Wohnung mit meinen Zwillingen, der Vater lebt getrennt da die Wohnung zu klein ist. Der Vater der Kinder baut momentan eine Wohnung aus in die wir dann alle ziehen wollen. Meine Kinder wurden im März geboren und ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Möglichkeit ALG II zubeantragen. Bis zur Geburt der Zwillinge war ich berufstätig und werde es danach auch wieder sein. Soviel zur Vorgeschichte.


    Nun habe ich im August für unsere spätere gemeinsame Wohnung eine Küche gekauft (in meiner alten Wohnung besaß ich keine Küche), ich habe dafür eine Anzahlungsrechnung bekommen die Anzahlung dafür war Anfang November zur Zahlung fällig.
    Nun habe ich im August von einer Bekannten erfahren das man auch in der Erziehungszeit ALGII bekommen kann. Somit habe ich Ende August einen Antrag gestellt.
    Nach langem hin und her ist mein Antrag wegen zuviel Vermögen abgelehnt worden, das Vermögen setzt sich aus einer Lebensversicherung und Bargeld zusammen. Die ARGE berücksichtigt dabei nicht die gekaufte Küche und beruft sich darauf, dass Vermögen nicht mit Schulden verrechnet werden können.


    Wenn ich mir das genau ansehe so ist eine Verrechnung von Schulden mit vermögen nur dann möglich wenn ein direkter Zusammenhang besteht wie z.Bsp. ein Haus mit einer Hypothek. Nun stellt sich für mich die Frage ob ein Käuf bzw. eine offene Rechnung nicht auch einen direkten Zusammenhang mit meinem Kontostand hat. Zumal die Notwendigkeit des Küchenkaufs nicht angezweifelt wird. Hätte ich also damal beim Küchenkauf die Anzahlung sofort in bar geleistet hätte ich ALGII bekommen - da ich nun später überwiesen habe bekomme ich keins? Kann das richtig sein?


    Beispiel:
    Ein ALGII Empänger der genau die Höhe des Schonvermögens besitzt und jeden Monat 50,-€ für zBsp Nebenkostennachzahlung, Stromnachzahlung oder Autoversicherung Anfang des Jahres zur Seite legt hatte dann nach 3 Monaten 300,-€ mehr Vermögen als er haben darf und würde kein ALGII mhr bekommen obwohl das Geld für eine offen Rechnung zurückgelegt wurde.


    Wäre euch für Hinweise dankbar.


    DL

  • Ich habe geschrieben das ich sowohl vor meinen Kindern als auch nach der erziehungszeit arbeite und der Küchenkauf für eine gemeinsame Wohnung war, das hätte dann auch zur Folge das ich kein ALGII mehr benötige / bekomme.
    Ich habe mir kein Auto oder Reise gegönnt sondern eine für die gemeinsame Wohnung notwendige Küche gekauft und das auch noch zu einem zeitpunkt wo ich nicht wusste das mir ALGII in der Erziehungszeit zusteht. Die Aussage einer Abzocke möchte ich mir verbitten.


    Ich hatte mir hier im Forum eigentlich fundierte Antworten erwartet und keine Frasendrescherei.


    dl

  • das problem ist, dass bei antragsstellung verömgen über freibetrag festgestellt wurde. das muss nun erst mal in einer angemessenen zeit verbraucht werden. wie angemessen die zeit ist, bestimmt die arge. da kann sie tausendmal die schulden zurückzahlen.
    übrigens wird die sich hier ehedem nicht mehr melden.