Schwanger und neue wohnung

  • Hallo wir brauchen mal hilfe und rat,unser anliegen ist


    meine verlobte ist im siebten monat schwanger wir wohnen zur zeit in einer 2 zimmer wohnung (59qm)


    besteht jetzt schon ein anspruch auf eine neue wohnung und wenn ja muss diese unbedingt in berlin liegen oder darf die z.b auch in brandenburg sein die neue wohnung????


    den zwei zimmer sind doch nicht angemessen für eltern und kind oder??

  • Zitat

    den zwei zimmer sind doch nicht angemessen für eltern und kind oder??


    das ist übrigens ein märchen mit der anzahl der zimmer. in jedem landkreis/bundesland sind grundsätzlich höchstwerte bezüglich der quadratmeterzahl und kosten in euro angegeben, niemals die anzahl der zimmer.
    in berlin habt ihr demnach für einen 3 personenhaushalt 542 euro warm zur verfügung. der mindestanspruch für einen 3-personenhaushalt liegt bei 50 qm. nach oben gibt es eigentlich keinen richtwert.
    da ihr in berlin von einer arge betreut werdet, bedarf es der zustimmung einer arge in brandenburg, um dort eine wohnung zubeziehen. diese zustimmung wird allerdings nur gegeben, wenn ein arbeitsplatz in aussicht ist. ohne zwingenden grund wird ein umzug sicher nicht genehmigt.

  • Angemessene Wohnung für drei - 75 q/m. Muss aber nicht sein, besonders im 1. Lebensjahr des Kindes kann ARGE sagen, das Kind könne im Elternzimmer schlafen.


    Wegen Umzug ins andere Bundesland habe ich gehört, man kann das machen auch bei Wohnungswechsel, müsst aber ARGE fragen. Ansonsten ist richtig - ihr müsst euch in beiden ARGE melden, um Einverständnis zu holen. Evetuell gibt es noch Umzugskostenerstattung, aber das ist eher bei Wohnortwechsel wegen Job der Fall..

  • 1. wird euer baby die erste zeit sowieso mit im schlafzimmer schlafen, sollte jedenfalls so normal sein und seid wann brauch ein kleines baby ein eigenes zimmer???
    -ich kann schon verstehen, dass man es ja dem baby schön machen möchte, bin selber ende 8.monat schwanger und wir wohnen auch in einer 2 zi-whg mit 56m² (6. stock ohne fahrstuhl) und das wird die erste zeit auf jeden fall gehen! wie gesagt, euer baby wird die erste zeit sowieso mit bei euch schlafen! ich kenne keinen, der sein neugeborenes baby im anderen zimmer schlafen lässt (zwecks stillen usw...)


    2. ein baby zählt wohl erst ab den 1.lebensjahr als person und dann kann man sich eine größere whg suchen!


    3. man kann nicht einfach auf wunsch umziehen, dieses muss spezielle gründe haben (z.B. weil du als werdener vater dort arbeit bekommen könntest)


    4. warum arbeitest du nicht, dann könnt ihr euch doch eine größere whg suchen?!