dutzdend fache KDU Ablehung trotz vorheriger Beschäftigungen

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem: Bereits 2007 bin ich aus der elterlichen Wohunhg ausgezogen. Damals war ich ich ausgebildet und habe in einer anderen Stadt begonnen zu arbeiten. Dieses Verhältnis war nicht von langer Dauer, da ich kurze Zeit später wieder in schulischer Ausbildung stand. Also nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Da ich noch NIE etwas mit der ARGE zu tun hatte, wusste ich also auch nicht, dass ich eine sogenannte Umzugserlaubnis, trotz Beschäftigung brauche.
    Vor ca. 1/2 jahr bin ich dann arbeitslos geworden und durch den Umständen der schulischen Ausbildung keine Beiträge gezahlt und somit gleich in HArtz 4 gerutsch und die bezahlen mir padu keine KDU, obwohl ich ab August wieder in einer regulären Beschäftigung stehe...


    Der Widerspruch, so finde ich, ist, sie gewähren mir den Lebensunterhalt, aber nicht die Wohung und haben mich dazu noch sofort hier in der Stadt in eine Maßnamhe gesteckt..


    Könnt ihr mir evtl weiterhelfen? Bin echt am Verzwiefeln...