Anrechnungsfreie Freibeträge

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu bei Euch und habe mich hier auch schon etwas umgesehen und die Suchfunktionen zu meinem Anliegen bemüht, aber trotzdem bleiben noch Fragen offen, daher wende ich ich mich nun mal direkt an Euch.


    Ich beziehe seit Sommer 2009 Hartz4, bin alleinerziehend und verdiene pro Monat ein paar Euro zu meinem ALG ll Satz.
    Seit August 09 verdiene ich monatlich bis zu 60 Euro durch Kinderbetreuung hinzu und seit November zusätzlich nochmal etwa 10 Euro pro Monat durch Werbung für eine Firma.
    Die Kinderbetreuung erfolg auf selbstständiger Basis, der zweite Job ist angemeldet!


    Die Bezüge schwanken im Monat, je nachdem wie oft ich als Babysitter gebraucht werde!


    Mal verdiene ich für beide Jobs zusammen nur 25 Euro/Monat, dann sind es wieder 70 Euro/Monat.
    Im Dezember 2009 hatte ich einmalig einen Betrag von insgesamt 105 Euro.


    Dem Arbeitsamt sind die Bezüge bekannt, ich habe entsprechende Benachrichtigungs-Briefe für die Arge damals kopiert und sie liegen mir vor!


    Nun habe ich Post bekommen, indem die Bearbeiterin alle Bezüge addiert hat und von November bis einschliesslich April durch die Monatsanzahl geteilt hat (also durch 6 Monate) und nun sieht ihre Rechnung ab Mai so aus:


    Netto-Erwerbseinkommen monatlich 73,- Euro
    abzüglich Freibetrag 43,-
    zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 30,- Euro


    D.h. ab Mai werden mir 30 Euro von den Leistungen gekürzt und zudem soll ich 184,- Euro für die Monate Nov.09-April 10 zurück zahlen.


    Nun hat man mir aber damals mit ALG ll Antragsstellung (leider nur mündlich) zugesichert, das ich bis 100,- Euro/Monat anrechnungsfrei dazu verdienen darf.
    Und wenn ich die Forums- und Google-Suchfunktionen nutze, wird mir dieses auf den meisten Seiten ebenfalls bestätigt!


    Ist da in meinem Fall etwas anders, weil ich einmalig 5 Euro mehr, also 105,- Euro verdient habe?
    Oder kann ich beruhigt Wiederspruch gegen die Bescheide einlegen?


    Über Eure Antworten wäre ich sehr dankbar!

  • Hallo Dennis,


    erstmal vielen Dank für Deine Antwort! :)


    Nein, ich bekomme für 2 Kinder Unterhalt vom Vater, Kindergeld und Wohngeld.


    Das wird natürlich alles zum ALG II Geld von Beginn an angerechnet, daher bekomme ich eh nur noch einen ganz geringen Satz von der Arge.


    Verdienste habe ich eben nur die zwei, die ich oben angegeben habe:
    ca. 60 Euro/Monat durch Kinderbetreuung und ca. 10,- Euro/Monat durch Werbung


    Jeden Monat lagen beide Verdienste zusammen unter 100,- Euro, nur wie gesagt im Dezember waren es einmalig 105,- Euro für beide.


    Das ich für Dezember etwas zurück zahlen muss, ist mir schon klar...aber diese Rechnung verstehe ich nun gar nicht, aber ich kenne mich mit dem Thema auch (noch) nicht so aus....

  • Das mit dem Zusammenlegen und Durchschnitt rechnen - ist völliger Unsinn! Gegen den Freibetrag 43 Euro kannst / musst du sofort Widerspruch einlegen. Ich hatte auch so etwas, mir wurde dann nach dem Widerspruch neu berechnet. Und das auch nach einem Streit mit SB, der mir einreden wollte, es sei alles richtig so. Erst als ich ihm auf Paragraf (vergessen, welcher genau) hingewiesen habe, hat er neue Berechnung gemacht.
    Für Monat Dezember, wo du 105 Euro hattest, wird dir 100+ 20% von 5 € als Freibetrag angerechnet.
    Wichtig ist nur, dass du das jeweilige Geld im jeweiligem Monat kriegst, dann wird es als jeweiliger Monatseinkommen betrachtet.

  • Danke für Eure Antworten!
    Vorgestern kam der Bescheid, das mein Widerspruch in vollem Umfang anerkannt wird und gestern kam die neue Berechnung für die weitere Auszahlung, wo alles wieder beim Alten ist! :)
    Außerdem habe ich eine neue Bearbeiterin bekommen!


    Allerdings soll ich nun am 4.5. zum Gespräch vorbei kommen, um den Widerspruch und die Einkommensanrechnung durchzusprechen!?
    Zum einen frage ich mich, wieso ich dafür dahin muss und zum andern habe ich seit dem 15.4. eine laufende AU, da ich operiert wurde und diese liegt dem Amt auch vor, muss ich dann überhaupt an dem Tag dahin?

  • Meliha,


    AU heißt nicht (zwingend) unfähig zum Gespräch. Ich würde an deiner Stelle, wenn es dir gesundheitlich möglich ist, dort vorbei gehen, aber mich auf keine Diskussionen einlassen, sondern im Zweifelsfall nur höflich sagen, dass du darüber nicht diskutieren möchtest, aber du natürlich gerne überall mitwirkst, wo es notwendig ist - dann aber schriftlich.


    Viele Grüße und viel Erfolg!
    Joachim

  • Danke Joachim, ja hingehen werde ich nun sowieso...irgendwie habe ich das Gefühl, die wollen mich vera...en!


    Erst kam der Bescheid, das dem Widerspruch ensprochen wird und einen Tag später dann die Berechnung, wo alles beim alten war!


    Gestern hatte ich aber einen neuen Brief im Postkasten, wieder ein neuer Berechnungsbogen, wo wieder 30 Euro Einkommen angerechnet wurden!!!


    Ausgezahlt wurden zum 1.5. auch 30,- Euro zu wenig ich kriege echt ne Krise!

  • So, nun bräuchte ich nochmal Eure Hilfe!


    Ich war gerade bei der ARGE!


    Sie meinen, der neue Bescheid ist insofern korrekt, weil ich eh monatlich schon eine pauschale Einkommensbereinigung von -30 Euro bekomme!
    Diese wird nun von meinen monatlichen Einkünften abgezogen und der Rest, der übrig bleibt ist mein Freibetrag!


    Rechnungsbeispiel:
    Januar:
    Verdienst: 51,- Euro
    Pauschel Einkommensbereinigung: -30,- Euro
    Freibetrag: 21,- Euro


    Februar:
    Verdienst: 73,- Euro
    Pauschale Einkommensbereinigung: - 30,- Euro
    Freibetrag: 43,- Euro


    D. h. sie ziehen mir ab 1.5. nun monatlich 30,- Euro von der ALGII Leistung ab...das wären neue Gesetze!


    Mit meiner Arrgumentation, das mir ja in dem Fall dennoch 70,- Euro Freibetrag bleiben würden, traff ich auf taube Ohren und sie wurde abgetan mit der Begründung: Sie haben aber nicht regelmässig 70,- Euro Einkommen/Monat, sondern weniger, also gewähren wir keine 70,- Euro Freibetrag!


    Ich solle mir überlegen, ob ich erneut Widerspruch einlegen möchte, denn ich hätte wenig Chancen auf Erfolg, den "Amtsschimmel" müsste man ja nun nicht unnötig belasten, ich solle mir lieber einen Anwalt oder profesionelle Hilfe suchen, die mir helfen, ihre Rechnungen zu verstehen!!!


    Dem alten Widerspruch wurde vor ein paar Tagen in vollem Umfang stattgegeben, das soll heissen, sie haben es angeblich "so hingebogen", das ich die 184,- Euro von November bis April nicht zurück zahlen muss, wie sie meinte, wäre das aus verwaltungstechnischen "Kulanzgründen" gemacht worden und was den alten Berechnungsbogen betrifft, haben sie den Widerspruch anerkannt, weil in dem Berechnungsbogen ein Satz falsch formuliert war, der wurde nun umgeschrieben....und somit hat der alte/neue Berechnungsbogen ab sofort Gültigkeit, indem mir monatlich 30,- Euro Leistung gekürzt werden!


    Ist alles ein bisschen schwer, das hier im Text wiederzugeben, aber ich hoffe, Ihr könnt es halbwegs verstehen?


    Hat sie recht, das sie mir die 30,- Euro Leistung kürzen können?
    Bringt ein erneuter Widerspruch Erfolg oder soll ich mir wirklich einen Anwalt suchen?


    Was meint Ihr dazu?