Antrag abgelehnt

  • Guten Tag zusammen,


    Ich lebe nun seid fast 2 Jahren mit meiner Freundin zusammen.
    Ich hatte Arbeit, sie begann eine Lehre, alles wunderbar.


    Nun ist halt alles über den Haufen geworfen.
    Ich habe meinen Job verloren und bekomme ca. 970 Euro ALG I.
    Meine Freundin ihrerseits ist psychisch krank und musste nun, nach einem stationären Therapieaufenthalt, ihre Lehre aufgeben, weil sie einfach nicht mehr kann.


    Irgendjemand aus der Klinik sagte ihr, sie solle versuchen ALG II zu beantragen, was wir dann als Bedarfsgemeinschaft auch taten.
    Heute kam dann der Brief von der zuständigen Bearbeiterin mit der Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und hier ist highlife.


    Anstelle von ALG II soll meine Freundin jetzt Wohngeld und einen Kinderzuschlag beantragen.


    Ich brech hier zwar nicht in Panik aus, kann mir das allerdings nicht erklären, da wir vor ihrer Lehre schon einmal versucht hatten für sie was zu beantragen.
    Ich verdiente damals ca. 1500 Euro und jemand berechnet ca. 10 Euro, die wir dann abgelehnt haben.
    Das verstehe ich halt nicht wirklich, denn mein "Einkommen" ist ja erheblich niedriger.


    Vielleicht kann mir das ja hier jemand plausibel Erklären.


    Kurz unsere Einnahmen:


    ALG I: ca. 970
    Kindergeld: 184
    Unterhaltsvorschuss für ihr Kind: 133
    (ich selber zahle für mein Kind Unterhalt von 6,91 Euro pro Tag)


    Miete: 410
    Strom/Gas: 135

  • Hallo,


    die Antwort von der ARGE kam so, weil dein Gehalt plus diese anderen Leistungen, die euch zustehen, den ALG II-Betrag übersteigen und ihr damit keinen Anspruch mehr auf ALG II habt. Euer ALG II Anspruch (inkl. Miete + Nebenkosten) liegt bei ~ 1191 Euro - wobei die Miete sehr hoch ist und ggf. nicht voll übernommen wird. Euer Anspruch auf Wohngeld alleine sollte schon alleine über der Differenz liegen.


    Viele Grüße,
    Joachim

  • Zitat


    Hallo,


    die Antwort von der ARGE kam so, weil dein Gehalt plus diese anderen Leistungen, die euch zustehen, den ALG II-Betrag übersteigen und ihr damit keinen Anspruch mehr auf ALG II habt. Euer ALG II Anspruch (inkl. Miete + Nebenkosten) liegt bei ~ 1191 Euro - wobei die Miete sehr hoch ist und ggf. nicht voll übernommen wird. Euer Anspruch auf Wohngeld alleine sollte schon alleine über der Differenz liegen.


    Viele Grüße,
    Joachim


    Zur Miete:


    Die Nettokaltmiete wäre in unserem Fall bei 3 Personen 381, 92 ohne Betriebs und Heizkosten.
    Meine 410 Euro waren mit Nebenkosten...



    Du sagst also auch, das wir mit Wohngeld und Kinderzuschlag besser dastehen.
    Wie und wo kann ich mir den errechnen, ich finde immer nur Rechner, wo ich mein Bruttoeinkommen eintragen soll.


    Eine Frage habe ich noch.
    In der Zeit wo meine Freundin nicht in der Ausbildung war, habe ich ihre Krankenversicherung bezahlt, muss ich das jetzt wieder, bzw. wir?

  • Ich will es schon eingeben nur weiss ich nicht was brutto bei ALG I sein soll., bzw. wo das auf dem Leistungsbescheid steht.


    Das Thema Heiraten möchte ich jetzt hier nicht behandeln, das fechte ich bei mir schon immer mit meiner Freundin aus.


    Jetzt habe ich allerdings schon 2 Meinungen, einmal Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen und einmal
    Hartz4.

  • bei hartz4 fällt die gez weg, bei hartz4 gibt es vergünstigungen im nahverkehr und vor allem deine freundin würde dann wieder krankenversichert sein. und bei der eingabe musst du das BEMESSUNGSENTGELD(täglich) eingeben. natürlich die zahl mal 30 nehmen.


    denk dran, dass deine freundin und kind zur zeit nicht krankenversichert sind!!

  • Zitat


    denk dran, dass deine freundin und kind zur zeit nicht krankenversichert sind!!



    Ab nächste Woche Freitag, denn ab da hat sie gekündigt.


    Zum Bemessungsentgelt:


    Da hab ich 3 Zahlen.


    73,94 Euro täglich
    48,62 Euro täglich und
    32,58 Euro täglich


    Welche soll ich nun benutzen. mir ist das überhaupt nicht klar.