Haben wir Anspruch?

  • Hallo guten Abend,


    ich bin neu hier und lese mit großem interesse diese hilfreichen beiträge!
    macht weiter so =)



    ich bin mir nun selbst bei einigen dingen unsicher und hoffe, dass mir hier geholfen weden kann.


    ich hole etwas weiter aus, damit es verständlicher ist



    ich habe bis zum 07.02.2009 gearbeitet, mein arbeitgeber ist pleite gegangen...zu diesem zeitpunkt war ich schwanger und habe bis zum 18.03.2009 arbeitslosengeld 1 gekommen.
    danach 6wochen mutterschaftsgeld von der krankenkasse sowie auch 8wochen danach.
    im anschluss daran elterngeld.


    nun ist meine elternzeit am 8.05.2010 zu ende und ich habe nochmals arbeitslosengeld beantragt, welches mir auch zusteht, weil ich meinen anspruch noch nicht verbraucht habe.


    im august beginne ich eine umschulung die mir vom aa finanziert wird -bildungsguteschein-
    2jahre lang bekomme ich nun mein arbeitslosengeld, fahrgeld und eine pauchale für kinderbetreuung.


    ich lebe mit meinem partner und vater meines kindes zusammen.


    meine frage ist nun, haben wir eigentlich anspruch auf ALG2?


    er verdient 1015€ netto
    ich hatte 656€ elterngeld und ich denke, dass selbe wird es auch als arbeitslosengeld geben plus minus ein paar euros.
    kindergeld sind 184€


    die frage kommt, weil ich ja noch kinderbetreuungskosten bekomme und fahrgeld.ich weiss nicht, ob sowas angerechnet wird...bzw kenne mich überhaupt nicht aus, weil ich vorher nie in solch einer situation war, geschweigedenn länger als 2monate arbeitslos.


    eine andere frage ist, könnte ich als arbeitslosengeldempfänger bei der arge eine übernahme oder ein darlehen für eine mietkaution beantragen?


    wir wohnen in einer 2zimmer wohnung die recht teuer ist und wollen gerne umziehen, erstens kind ist jetzt bald ein jahr alt und zweitens, bekommen wir fürs gleiche geld und auch für weniger, bessere und grössere wohnungen (zimmeranzahl).
    das problem ist nur, dass wir hier damals keine mietsicherheit zahlen mussten und nun nichts haben, auch keine ersparnisse, mit so kleinem kind, gehen die ersparnisse für andere sachen drauf.und mal eben ca. 1000€ für eine mietsicherheit haben wir überhaupt nicht übrig und auch in den nächsten zwei jahren ist da kein land in sicht.


    ich würde bei der bank kein darlehen bekommen, da ich arbeitslos bin und mein freund verdient
    1. zu wenig
    2. hat er negative schufa einträge
    3. sind wir grade dabei unsere schulden abzubezahlen
    (nur wenn wir umziehen, könnten wir, wenn wir glück haben bis zu 100€ monatlich an miete sparen,bloss erstmal brauchen wir ne mietsicherheit )


    ich hoffe ich habe verständlich ausdrücken können, was ich für ein anliegen habe und freue mich sehr auf eure ratschläge


    liebe grüsse


    kamikaze

  • Hallo kamikaze meine Freundin und ich leben in einer Bedarfgemeinschaft und ich bekomme kein Hartz 4 weil meine Freundin 1500 Euronen Verdient! Kredite werden nicht Von der Arge bezahlt informiere Dich am besten bei einer Beratungsstelle wie es im einzelen Fall bei Euch aussieht! mache Dir aber nicht so große Hoffnung etwas zu bekommen! Mit Freundlichem Gruß FOR

  • Hallo,
    ihr solltet mal versuchen, mit Euren Angaben einen Rechner zu benutzen, dann habt Ihr in etwa Beträge, mit denen Ihr etwas anfangen könnt. (In meiner Signatur, ist der eine oder andere). Wie es bei ALG I ist weis ich nicht genau, aber bei ALG II schreibt man einen formlosen Antrag auf Umzugserlaubnis ( mit kleiner Begründung, warum Umzug), legt 1 oder 2 Mietangebote bei. Dann erwartet man die Antwort vom Amt. Hat man die Erlaubnis zum Umzug bekommen, stellt man alle anderen Anträge. Ihr könnt dann die Übernahme der Kaution, Umzug ect. beantragen. Wenn Ihr nur ein klein wenig Anspruch auf ALG II habt, könntet Ihr mit der Übernahme Glück haben.

  • Wenn du vom AA etwas bekommst, wieso versuchst du nicht dort die Übernahme zu beanrtragen?


    Bei ARGE könnte man auch den Antrag stellen. Die Übernahme wird als Darlehen gewährt, das man dann monatlich in kleinen Summen zurückzahlt (zinsloses Darlehen).