Fragen zum Mietvertrag / Mietnachweis

  • Hallo zusammen,


    ich hab ein paar Fragen zum Mietvertrag, bzw. zu der Mietbescheinigung die man zum Termin zur Abgabe der Antragsunterlagen in der Leistungsabteilung mitbringen soll.


    Einleitung :


    Ich bin jetzt vor kurzem 25. geworden und hab mir eine Angemessene Wohnung gesucht.
    Dann hab ich letzte Woche den Mietvertrag unterschrieben, und bin dann erst zur AERGE um ALG 2 zu beantragen.


    Der Berater an der Info-Theke hat mir dann gesagt, dass ich erst eine Erlaubnis von der ARGE haben muss bevor ich den Mietvertrag unterschreibe. Aber leider hab ich das schon getan und fragte ihn dann was man jetzt machen sollte und darauf sagte er : „ Ich soll mir von der Vermieterin einen Blanko ausschreiben lassen.


    Meine Fragen :


    1. Was ist genau mit einem Blanko gemeint bzw. was versteht ihr darunter ? ( ich hab mir gedacht die wollen dann einfach den Mietvertrag neu ohne Unterschrifft, hab leider vergessen nochmal nachzufragen. )


    2. Weiß einer von euch was für den Abgabetermin als Mietnachweis ausreicht, also was da alles rein gehört ?


    Was ich vielleicht noch erwähnen sollte, der Mietvertrag muss nochmal neu erstellt werden und ist nicht gültig, weil u.a. der Name und die Kosten falsch sind. Deswegen Wollte ich jetzt mit der Vermieterin den Vertrag neu machen in Zweifacher Ausführung, einmal für mich und der Vermieterin und als Nachweis für die ARGE, aber unterschrieben wie es verlangt wird.
    Ich würde dann einfach ein Mustervertrag von der Vermieterin ausfüllen lassen .


    3. Weiß da jemand ob mein vorhaben ausreichend ist ?


    Ich bedanke mich jetzt schon mal und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.


    Mit freundlichen Grüßen.


    Christian

  • Da du keine Erlaubnis für den Umzug eingeholt hast, kann ich dies nachvollziehen. Sie will vo Dir einen Mietvertrag der von Dir noch NICHT unterzeichnet ist, wo alle Angaben zur Wohnung drauf stehen. Dann wird Sie Dir Eine Genehmigung für die Mietübernahme erteilen.
    Es gibt aber auch ein Formular KdU, dies würde auch ausreichen fürs Amt.

  • Da du keine Erlaubnis für den Umzug eingeholt hast, kann ich dies nachvollziehen. Sie will vo Dir einen Mietvertrag der von Dir noch NICHT unterzeichnet ist, wo alle Angaben zur Wohnung drauf stehen. Dann wird Sie Dir Eine Genehmigung für die Mietübernahme erteilen.
    Es gibt aber auch ein Formular KdU, dies würde auch ausreichen fürs Amt.


    Ich danke dir für die schnelle Antwort BineNRW


    Also das KDU Formular soll also ausreichen als Nachweis für den Abgabetermin ?


    Dann kann ich ihn doch einfacher ausfüllen und abgeben, oder muss da irgendwie eine Unterschrift von der Vermieterin drunter?


    Also wenn die ARGE nur die Angaben zur Wohnung möchte dann sollte das ja kein Problem sein.

  • Kleiner Nachtrag


    Ich hab bei ARGE jetzt mal angerufen, und die haben mir gesagt das ein Nachweis für den Mietvertrag völlig ausreichen ist.
    Das heißt also ein leerer Mietvertrag nur mit der Quadratmeter anzahl ist schon völlig ausreichen, der rest wird dann von der ARGE ausgerechnet. Man kann aber auch selber einen ( Mietvertrag ) bzw. Nachweis verfassen mit wichtigsten Daten und den dann von der Vermieterin unterschreiben lasen .


    So nun ist alles geklärt