Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bei Heirat

  • Der Vater eines 6-jährigen Sohnes, seit 1 Jahr geschieden, Sohn lebt bei ihm, sollte eigentlich von der Kindsmutter Unterhalt erhalten. Diese kann - aus welchen Gründen auch immer - nicht zahlen. Er erhält Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.


    Er möchte nun wieder heiraten, eine geschiedene Frau, 2 Kinder.
    Da JA meint, auf Grund der Heirat fällt der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt weg.

    Kann das richtig sein?


    Vielleicht weiß jemand eine Antwort, oder ein Urteil o.ä.


    Vielen Dank und Gruß


    Ekke