Habe ich Ansrpuch auf Arbeitslosengeld II

  • Hallo,


    folgendes Problem :


    Ich bin am 05.Januar 18 Jahre alt geworden und hatte zu dieser Zeit noch einen Vertrag für ein bezahltes freiwilliges soziales Jahr im Altenheim dieser Vertrag ist seit 31.01 abgelaufen. Nun bin ich schon seit Februar auf der Suche nach einem 400 Euro Job. Nun steht auch schon seit anfang des Jahres fest das ich ab September an einem Kurs bei der DAA (zugestellt vom Arbeitsamt) teilnehmen werde.
    Jetzt hatte ich vor kurzem einen Termin beim Jugendamt wegen meinen Unterhaltsansprüchen von meinem Eltern da ich bei denen nicht mehr lebe.
    Meine Sachverständige vom Jugendamt ist der Meinung das ich Anspruch auf Arbeitslosengeld II habe. Nun habe ich schon beim Arbeitsamt angerufen und schon mehrere Mails hingeschrieben aber entweder worden diese nicht beantwortet oder es wurde mir gesagt das ich mich an meine Berufsberaterin wenden soll diese hat aber erst am 13.Mai.2010 einen Termin für mich.


    Vieleicht kann mir ja hier jemand sagen ob ich irgendwelche Ansprüche habe auf irgendwas weil momentan lebe ich nur von 184Euro Kindergeld und paar Finanzspritzen von meinen Eltern.

  • Stelle den antrag auf algII du kannst dir diesen sogar übers Internet ausdrucken wenns denn geht (du einen drucker hast)
    wenn nicht fahr selber in die Arge -Das arbeitsamt und lass dich nicht abwimmeln du darfst dir bei deinem zuständigen berater in der ARGE einen antrag holen ,der für dich zuständige berater wir meist über den anfang deines buchstabens im nachnamen gewählt
    beispiel V-W-X-Y-Z : Herr Mustermann


    dafür ist allerdings nur die arge zustndig und hat mit deiner vermittlerin nix zu tun!
    das ist wieder ne reine verzögerungs taktik ,damit du dein geld nicht bekommst !
    also hingehen und antrag fordern ,der steht dir zu!!!!!!!!!

  • Guten tag,
    ich bin eine Tschechin, habe eine EU- Arbeitsgenähmigung und arbeite legal länger als drei Monate hier, in Deutschland. Mein Problem liegt darin, daß mein Arbeitsgeber in kurtzer Zeit für längere Zeit ausreisen will und deswegen droht mir von seiner Seite Kündigung. Kann ich mich dann bei der ARGE anmelden? Habe ich dann Anspruch auf Harz IV ?
    Im Grunde genommen geht es mir viel mehr darum, ob ich dann in Deutschland weiter arbeiten darf, als um das Geld.

  • Stephie
    Wie lange und warum wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern? Das könnte relevant sein, denn normalerweise sind sie für dich unterhaltsverpflichtet bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Ausnahmen sind selten und werden kaum akzeptiert. Natürlich kannst du dennoch den Antrag Stellen; Versuch macht klug.