Arbeit aufgenommen und keine Leistung mehr

  • Hallo !


    Am 12.04.10 habe ich eine neue Stelle bekommen. Vorher habe ich zusammen mit meiner Freundin ALG II als Bedarfsgemeinschaft bezogen. Ca. eine Woche nach Arbeitsbeginn bekam ich ein Schreiben in dem ich aufgefordert wurde, a) Arbeitsvertrag b) Lohnabrechnung c) Kontoauszüge bis zum 30.04.10 vorzulegen.


    Das ganze ist natürlich nicht machbar, da ich ja erst zum Monatsende bzw. im neuen Monat eine Abrechnung geschweige denn Gehalt bekomme.


    Auf eine telefonische Rückfrage wurde mir dann mitgeteilt das ich die Unterlagen einreichen soll sobald sie vorliegen.


    Nichtsdestrotrotz haben wir für den April nicht einen Cent bekommen, ohne jegliche Information über eine Einstellung der Zahlung oder sonstiges.


    Ich frage mich ob so ein Verhalten unter Arbeitsförderung zu verstehen ist, direkt von Beginn alles streichen und Zahlung einstellen, sobald eine Person die Arbeit aufnimmt.


    Mir steht zumind. bis zum 12.04.10 noch ALG II zu, meiner Freundin für den ganzen Monat.



    PS.: Weiss jemand wie es gehandhabt wird, aus einer Bedarfsgemeinschaft wieder eine Einzelperson zu machen, meine Freundin ist ja weiterhin ohne Beschäftigung.

  • Nach Neuberechnung für die 12 Tage kommt es zu einer verspäteten Zahlung ist meistens so das diese Zahlungen dann ein paar Tage später eintreffen, hatte ich schon öfters.


    Edit: da fällt mir ein, die leistungen für April müssten ja schon ende März gekommen sein so wird das Amt noch eine rückzahlung fordern, ALGII wird im Voraus bezahlt, oder kam schon ende März kein geld mehr?

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !

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  • Nichtsdestrotrotz haben wir für den April nicht einen Cent bekommen, ohne jegliche Information über eine Einstellung der Zahlung oder sonstiges..


    Da ALG II im Voraus gezahlt wird ,hast du und deine Freundin , die Komplette Leistung für April bereits erhalten.
    Es besteht sorgar noch die Möglichkeit einer Rückforderung seitens der Arge.




    Weiss jemand wie es gehandhabt wird, aus einer Bedarfsgemeinschaft wieder eine Einzelperson zu machen, meine Freundin ist ja weiterhin ohne Beschäftigung.


    Nur weil du jetzt eine Beschäftigung hast,bedeutet dies nicht Zwangsläufig das du aus dem ALG II System raus bist!
    Da du mit deiner Freundin eine BG bildest bleibst du du solange im System,bis deine Freundin ihren Bedarf alleine decken kann,oder du genug verdienst das du ihren Bedarf mitdecken kannst.