Habe ich Anspruch auf Harz 4

  • So habe ein paar fragen!!


    Ich habe mich von meinem Mann getrennt und er zieht jetzt aus.
    Jetzt ein paar Fragen:


    Steht mir harz 4 zu?
    Kann ich in meiner Wohnung drin bleiben mit meinen 2 Kindern?
    Bekomme ich auch ein zuschuss wenn ich Arbeite?
    Muss ich mich scheiden lassen,wenn ich Harz 4 beantrage??


    Bin jetzt schon Dankbar für die Antworten!!

  • Alles hängt von weiteren Infos ab, ohne die deine Fragen kaum bzw. gar nicht beantwortet werden können. Prinzipiell ist es so, dass "jeder", der ein (im Sinne des H IV) zu geringes Einkommen hat, als dass er davon leben könnte, zusätzlich aufstockende Hilfeleistung beantragen kann / bekommt. Das zu beantworten ist in deinem Fall ohne konkrete Angaben nicht möglich, weil es einkommensabhängig ist. Ebenso verhält es sich in Bezug auf die Frage zur Wohnung. Denn, wenn wir hier nicht wissen, wie groß die ist, wieviele Zimmer etc., können wir dir auch dies nicht beantworten. Generell ist es so, dass einem pro Person ein Raum zusteht, dir mit deinen beiden Kindern mithin eine 3 Zimmer-Wohnung, die aber auch nicht größer sein darf als 75 qm (in der Regel) und auch eine bestimmte (regional unterschiedliche) Miethöhe nicht überschreiten darf. Zur dritten Frage. Du mußt noch keinen Scheidungsantrag gestellt haben, wenn du H IV - Zuschuss beantragst, wenn du - ihr - plausibel belegen könnt, dass ihr definitiv nicht mehr zusammen lebt.