Dürfen Fahrkosten angerechnet werden?

  • Hallo Jungs und Mädels.


    Habe mal eine Frage im Bezug auf Einkommensanrechnung und Fahrkostenanrechnung.
    Meine Freundin, welche bei mir in der Bedarfsgemeinschaft lebt aht seit März wieder arbeit (Teilzeit). Sie bekommt noch zusätzlich vom Arbeitgeber steuerfrei Fahrkosten bezahlt. Diese stehen auch auf dem Lohnzettel mit drauf. In dem gesamten Nettolohn der auf den Lohnzettel steht sind die Fahrkosten mit drinne. Nun aht Das Amt den Nettolohn voll angerechnet. Der Arbeitgeber hat auch bei Ausfüllen des Anlageblat für Einkommen die Fahrkosten auch mit draufgeschrieben. Darf das Amt diese Kosten mit anrechnen oder nur den Nettolohn ohne Fahrkosten?


    Vielen Danke schonmal für die Antworten.


    Gruß Th0r1140

  • nach der bisherigen rechtsprechung ist dieses einkommen zweckgebunden und darf nicht angerechnet werden


    vgl. LSG Sachsen-Anhalt v. 21.10.2008, L 2 B 342/07 AS ER; LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 25. August 2006, L 5 B 549/06 AS; LSG Thüringen v. 08.03.2005, L 7 AS 112/05 ER; SG Dresden v. 26.06.2008, S 21 AS 1805/08 ER; SG Detmold vom 22.06.2006, S 7 (8) AS 152/05)

  • Hallo hier kannst du dieses einsehen § 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen unter punkt (3) 1. Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
    1. Einnahmen, soweit sie als
    a) zweckbestimmte Einnahmen gelt...sowie Fahrtkosten!!!


    LG

  • es wird nach der gängiger reglung der argen in berlin, als einkommen gewertet. du hat ja die möglichkeit, wie jeder andere auch, einen fahrtkostenzuschuss bei der arge zu beantragen.
    das ganze ist als solches sehr umstritten. nicht umsonst hat der advokat ja gleich mehrere urteile aus den ländern zitiert, die übrigens nicht bindend für berlin sind. ein sozialticket kostet in berlin derzeit 33,50 €. und ich tippe mal, dass du mehr als 33,50 € von deinem arbeitgeber bekommst. im prinzip bleibt euch, wenn ein widerspruch bei der arge nicht fruchtet, nur der weg einer klage vor dem zuständigen sozialgericht.