Einstiegsgeld

  • Hallo, ich hab hier darüber schon einiges gelesen aber hatte heut ein telefonat und die sagen es steht mir nicht zu.


    Ich fange am 17. Mai an zu Arbeiten und dafür muss ich umziehen.
    Mein erstes Gehalt habe ich am 15. Juni ist aber nur ein halbes da halber Monat.
    Dadurch das ich erst 15 Juni geld bekomme muss ich für den Mai nichts zurück zahlen.
    Jetzt hab ich aber an 17. Mai Miete zu Zahlen in der neuen Wohnung, nur womit und von 1-15. Juni muss ich ja auch über die Runden kommen und dann gibts auch nur halben Lohn da halber Monat Arbeiten.


    Jedenfalls haben die mir es so erklärt am telefon, hat wer Rat wie ich die Sache angehe, hab nur 1 versuch am Freitag, vorher gehts nicht die Fahrtkosten fressen mich jetzt schon auf.


    Mit Fahrtkosten mein ich jetzt um Wohnungen anzuschauen und Amtsgänge, mir ist schon klar das da nichts übernommen wird, sind nur jedesmal 50-60 EUR hin und zurück, da besorg ich mir eine Arbeit wird aber wieder so gut wie nichts übernommen von der Wohnungssuche und anstatt Hilfe bekomm ich wieder jede menge Paragraphen vor die Füße geklatscht

  • Wenn ich das richtig lese, kommt folgendes in Frage:
    Da du wegen Arbeit umziehst müßten Dir die Kosten zugesagt werden bzgl. Umzug.
    Einstiegsgeld steht dir zu, wenn Du eine Arbeit aufnimmst, die mehr wie 15 Std./wö. ergibt und auch gleichzeitig eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist. Wichtig hierbei, der Antrag muß VOR Arbeitsaufnahme gestellt werden.

  • Am Telefon wußten die gar nicht wovon ich Spreche, was Einstiegsgeld ist und das hat sich sehr glaubwürdigt angehört.


    Ich hab noch ein weiteres Problem, wo tu ich das Beantragen in Offenbach.


    Offiziel wohne ich nähmlich noch nicht dort, da ich noch keine Wohnung gefunden habe, wird wohl darauf hinaus laufen das ich ein oder zwei Wochen bei Verwandschaft bin und jetzt kommen die Probleme.


    Alles was ich Beantragen kann geht nur wenn ich schon vor Ort was gefunden habe zum Wohnen, also Besichtigen, Mietbescheinigung ausfüllen lassen, zur ARGE gehen, genehmigen lassen, Mietvertrag Unterschreiben, dann bekomme ich Unterstützung was da sehr Wichtig ist wäre das Kautionsdarlehen (ich Wohne seit 2004 Kautionsfrei, halt kleinstadt das ist vieles einfacher).


    Jetzt kommts aber so das ich die Wohnung erst nach Arbeitsaufnahme hab und in dem Fall bin ich nicht Bedürftig, weil ich ja Geld Verdiene (Theoretisch), also kann ich Mietkautionsdarlehen knicken von der ARGE.


    Das Einstiegsgeld oder Überbrückungsgeld wird somit knifflig, wenn ich Offenbach Stadt Wohne ist Offenbach ARGE dafür zuständig, wenn ich aber Kreis wohne ist Dietzenbach zuständig, da ich aber noch nicht weis wo ich Wohnung finde kann ich auf keine Stelle gehen und ab Montag bin ich in Beschäftigung und dann geht gar nichts mehr.


    Kann man Kaution auch über Arbeitsagentur als Darlehen Beantragen sowie auch für die erste Miete, die lebensmittel zum Leben bekomm ich schon irgendwie auf die Reihe?

  • Ich würde einfach alle Anträge mal bei der derzeitigen Arge stellen, somit wird keine Frist versäumt, wenn später etwas noch gemacht werden muß.
    Einstiegsgeld beantragst du dort, wo du derzeit gemeldet bist und auch Geld her bekamst.

  • Hallo,


    ich fange auch nächsten Monat an zu arbeiten. Mir ging es genauso wie dir. Ich müßte nämlich meinen ersten Verdienst wieder zurück zahlen, weil ich das zum Ende des Monats bekomme. Daher wurde ich gleich von vorne herein gesperrt von Leistungen. Wohngeld kann ich ja beantragen aber trotzdem fehlte da noch was für den Monat. Ein Darlehen machte für mich nicht viel Sinn, denn so oder so fehlt das Geld. Ich habe mal im SGB II nachgeguckt. Dort abe ich den § 16 gefunden ( Einstiegsgeld). Auf direkte nachfrage wurde mir gesagt, das ich es für sechs Monate oder auch für Zwölf bekommen kann, es aber immer weniger wird. Das sind 50% von der Regelleistung mich und 10% von meiner Regelleistung pro jedes Kind. Vorher wurde mir das DArlehen angeboten. Keine Rede von dem Einstiegsgeld. Hier im Forum habe ich in einem Beitrag gelesen, das die Anweisung haben nur auf Nachfrage zu reagieren. Aber wieso die das bei dir nicht kennen??? Druck dir vielleicht mal den §16 aus, nach Möglichkeit....gruß