Schwanger.. ein paar fragen

  • hallo erstmal,


    also zu meinen Fall... Ich und mein Sohn (10 Jahre)(Hartz4) leben seit November zusammen mit meinen Lebensgefährten(Arbeitnehmer), führen bisher noch das "jahr auf probe" sprich KEINE Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft. So jetzt bin ich im 6. monat schwanger, wie lange läuft das Jahr auf probe ?? bis zur geburt, oder? weil ja dann ein GEMEINSAMES kind im haushalt lebt ..


    so jetzt Hab ich auforderung vom Amt bekommen ich soll Anlage UH 2 ausfüllen, da geht es drum das der Kindvater für mich unterhalt zahlen soll. es wird auch danach gefragt wieviel der Kindsvater verdient, was ich abba nicht angeben darf oder kann, da wir ja keine Verantwortungs- und einstehgemeinschaft führen.
    Kann mir das Amt da draus nen strick drehen ??


    So das nächste ist, mein lebensgefährte ist momentan noch in einer Privatinsolvenz, zahlt für seine beiden töchter aus erster ehe unterhalt und und und.. rechnet das Amt das dann auch mit ein in dem moment wo er für mich aufkommen muss ????


    hoffe auf schnell und hilfreiche antworten, danke schon mal im voraus


    Lg von der Becca

  • Hallo Becca1980,


    ich bin in der selben Situation wie du. Bin aber erst in der 11 woche. Bin mit meinen freund erst im febuar zusammen gezogen und ungeplant schwanger geworden. Habe es dem amt noch nicht mitgeteilt mache ich erst wenn ich den Mutterpass habe. Habe mich aber in diversen anderen forum erkundigt und mir wurde gesagt das ich auf jeden fall bis 6 wochen vor der entbindung alg2 bekomme ob ich es bis zur geburt bekomme liege im ermessen des amtes. Begründung: Da das Kind ja noch nicht da ist bildet man keine BG erst wenn das Kind da ist gründet man eine BG. Aber 6 wochen vor der Geburt würde man ja wenn man erwerbstätig ist muttschaftsgeld von der krankenkasse bekommen aber als ALG2 empfänger bekommt man das Mutterschaftsgeld ja nicht und da gibt es einen § der besagt das der kindesvater unterhalt zahlen müsse. Ich gebe dir mal zwei links vieleicht helfen sie dir weiter.



    http://www.sozialer-brennpunkt.de/index.php?topic=2950.0


    http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html



    P.S. Wenn du bis zur Geburt ALG2 bekommst dann bist du im erziehungsjahr automatisch Krankenversichert. Bekommst du aber 6 wochen vor der entbindung Alg dann bist du im erziehungsjahr nicht KV heißt 140€ KV.