Aufnahme in eheähnliche Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,
    ich habe eine dringende Frage. Die Situation ist folgende:


    Alte Situation:
    Mein Freund, mit dem ich schon längere Zeit zusammenwohne, ist arbeitslos und bekommt seit 2009 Hartz 4. Ich selber bin zu diesem Zeitpunkt Studentin gewesen und in seinem Antrag als Person in eheähnlicher Bedarfgemeinschaft aufgeführt geworden. Das hat auch soweit alles seine Richtigkeit...


    Neue Situation:
    Ich bin Anfang des Monats mein Studium endlich fertig geworden, aber leider noch keine Arbeit gefunden. Deswegen bin ich zusammen mit meinem Freund (als "Zeuge") zum Jobcenter gegangen und habe dort gesagt, dass ich mich arbeitslos melden und Hartz 4 beantragen möchte.
    Nach einer gewissen Wartezeit sind wir dann zu einem Mitarbeiter weitergeleitet worden, der allerdings nicht sehr kommunikativ gewesen ist. Er hat zuerst die Bedarfsgemeinschaftsnummer von meinem Freund aufgerufen und mich dort wohl eingetragen (hat mir danach eine Kundennummer mit der gleichen Bedarfsgemeinschaftsnummer gegeben). Außerdem wollte er noch unsere Sozialversicherungsnummern sehen. Das war schon alles... (danach ging´s noch weiter zu einem anderen Mitarbeiter wegen Profiling und Eingliederungsvereinbarung und Eingangscheck)...


    Hier jetzt das Problem:
    Also arbeitslos gemeldet bin ich wohl, weil der erste Mitarbeiter ja meine Sozialversicherungsnummer haben wollte. Was mich jetzt sehr irritiert, und leider konnte mir bisher niemand die Antwort geben, ist, dass ich zu keinem Zeitpunkt einen Antrag zum Ausfüllen bekommen habe? Wie habe ich das zu verstehen?
    Muss ich keinen einzelnen Antrag stellen, wegen der Bedarfsgemeinschaft? Was mich wundert ist, dass ich zu keiner Zeit weder zu meiner Krankenversicherung oder zu meinen Kontodaten gefragt worden bin.... Bedarf besteht auf jeden Fall...



    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    Ansonsten muss ich weiter bei Jobcenter und Arbeitsagentur nachhaken, ohne eine vernünftige Antwort zu bekommen. Jeder erzählt dort etwas anderes und hinterher weß man gar nichts mehr....


    Vielen Dank und LG


    RB

  • Hallo,


    also zunächst einmal hat jeder über 25 jährige das Anrecht auf eine regelleistung. Was bei euch passiert ist, ist das dein Partner dich ja schonmal angegeben hatte und deine Daten auch schon bekannt sind, sowie dein vermögen und meldeadresse und so weiter... das heisst das du schon regestriert warst nur noch deine soz.-nummer abgefragt werden musste. ich weiss vom lebenspartner eines bekannten war es genauso sie hartz und er arbeitete teilweise...also wars ähnlich das er in die bedarfsgemeinschaft mit eingetragen wurde und auch sein anteil angerechnet wurde zur Bedarfsgemeinschaft. so wegen miete und so.. also du müsstest dann jetzt voll in den bescheid deines Partners mit eingetragen sein..sprich deine eigenen alg 2 satz und deine übernahme zur wohnkostenbeteiligung und so weiter... ansonsten ruhig mal zum bürgeramt gehen oder anrufen, denke das die dir auch genauere auskunft geben können.


    lg

  • Ruthy1980
    Wie majar schon schreibt, bist du bereits registriert. Ihr bildet also eine BG. In dem Bescheid deines Freundes steht irgendwo, dass man Veränderungen sofort anzeigen muß, sprich explizit auch Einkommensveränderungen. An deiner / eurer Stelle würde ich sofort eine Veränderungsanzeige anfordern oder persönlich dort vorbeisprechen und an Ort und Stelle ausfüllen; dann wird sicherlich neu berechnet (erhöht). In der Neuberechnung dann bist du auch aufgeführt mit dem Anteil der auf dich entfallenden Leistung.