Unterhaltszahlungen der Mutter bei Minijob

  • Hallo


    der UV meines Sohnes endet im Sommer - der Sohn lebt bei mir - wir wohnen mit meiner neuen Frau und den Kindern aus ihrer ersten Ehe zusammen.


    Die Kindesmutter hat schon seit Jahren immer nur einen Minijob - ist nun mittlerweile 48 Jahre alt und auch seit letztem Jahr neu verheiratet- nach dem hören sagen arbeitet die Kindesmutter 6 Stunden täglich (hat sie einer weiteren Tochter erzählt, die beim ersten ExMann von ihr lebt)- sie teilte durch ihren Anwalt einen Minijob mit... kaufen sich aber jetzt ein Haus! Dieser Minijob und der Taschengeldanspruch vom neuen Ehemann seien nicht "pfändbar" - der Anwalt rät zu einer Unterhaltsklage....


    Was kann ich in Hessen tun, damit ich weiterhin Unterhalt bekommen kann? In Bayern zB ist es so in einer ähnlichen Situation daß die Kindesmutter sogar vom Elterngeld für ihr Neugeborenes Unterhalt an den ersten, beim Vater lebenenden Sohn zahlen muß!!!


    Wir sind so verzweifelt... wer weiß Rat!


    DANKE

  • Das Einzige, was bliebe, ist Nachweis darüber zu verlangen, dass sie sich fortwährend um besser bezahlte Arbeit bemüht, also auch "stundenaufstockend" oder eben um einen weiteren, zweiten Minijob. Dazu ist sie verpflichtet; sie hat die sogenannte "erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht".


    Ihr könnte das zunächst selbst formulieren oder besser Hilfestellung des Jugendamtes in Anspruch nehmen; oft schalten die sich ein - je nach Amt und dortiger "Motivation" (nenn`ich es mal).


    Ansonsten bleibt nur der Gang zum Richter mit eben derselben Antragstellung. Falls ihr diesen Weg geht, ist das zunächst auch ohne Anwalt möglich: Ich habe mich in unserem Fall (anders gelagert, aber egal) vor dem Familiengericht selbst vertreten; das spart Anwaltskosten. Natürlich aber ist es besser, einen Anwalt, der richtig im Familienrecht "drin" ist (also: Fachanwalt für Familienrecht ausschließlich ist), zu beauftragen, wenn man etwas fordert.


    Gruß. Lirafe