schwierigkeiten bei umzug - neuer zuständigkeitsbereich?

  • Hallo nochmal!
    Vor kurzem habe ich nachgefragt, wie es denn um die Angemessenheit einer Wohnung steht wenn ich,schwanger, u.25 mit meinem Freund, Student, u.25, zusammen ziehen will.
    Nun haben wir eine kleine Wohnung gefunden, die wir ab dem 1.6. beziehen könnten.
    Die Angemessenheit der Wohnung wurde von der ARGE bestätigt.


    Problem: Ich bin seit drei Monaten im ALG2-Bezug und musste immer zur Agentur für Arbeit, wenn es etwas zu regeln gab. Von dort bekam ich auch die Zusicherung auf Übernahme der Kosten einer neuen Unterkunft.Nun wurde ich zur ARGE geschickt und soll dort, weil mit meinem Freund und Kind ja eine neue Bedarfsgemeinschaft entsteht, die ganze Antragsgeschichte nochmal durchmachen, d.h. es wird nochmals geprüft ob ich ALG2 berechtigt bin und dann erst entschieden, ob die Kosten für die Wohnung übernommen werden.
    Laut ARGE Mitarbeiterin soll ich die neue Vermieterin solange "hinhalten", bis entschieden ist, ob ich denn ALG2 berechtigt bin, soll aber die Ummeldebestätigung vom 1.6. sofort vorzeigen.


    Wieso wird wegen dem Unterschied ARGE/Agentur für Arbeit nochmal alles neu beantragt? Von der Agentur habe ich die Zusicherung doch bereits bekommen. Und wie soll ich mich zum 1.6. ummelden, wenn ich der neuen Vermieterin nicht garantieren kann, die Wohnung in diesem Monat überhaupt bezahlen zu können, da keiner weiß, wie lange das mit dem erneuten Antrag dauert?
    Es ist schrecklich verwirrend!