Vermögensberechnung

  • Hallo,
    wer kann mir bei der Berechnung vom Vermögen behilflich sein???
    Ich 41 Jahre, meine Frau 38 Jahre, Stiefsohn 11 Jahre und mein leiblicher Sohn 2 Jahre sind unsere Familie. Bin seit Ende April arbeitslos und nun reicht unser Geld nicht mehr zum Leben und wir möchten gerne zunächst mal Kindergeldzuschlag beantragen. Wir haben ein Eigenheim und wir haben noch etwas Vermögen.....


    Mein Frau hat einen Bausparvertrag..eingezahlt...3200,00€
    ich habe Geldmarktkonto mit derzeit..................... 12400,00€ GMK läuft auf meinen Namen
    Aktien...läuft auf mein Name.....................................3000,00€
    Gesamt......................................................................18600,00€


    Wenn ich das richtig verstehe berechnet sich das Vermögen 150*lebensjahre+750,00€ (müsste für mich und meine Frau gelten)...............für mich heißt das ich dürfte 6900€ haben und meine Frau 6450€ haben...wären gesamt13350€........
    .
    ich habe jetzt gelesen daß auf die Kinder auch ein Vermögen angerechnet werden kann...3100€ ? Stimmt das?
    das wären dann noch mal 6200€ was für die Kinder angerechnet würde....stimmt das?
    oder ist es machbar von meinem Geldmarktkonto meinem leiblichen Sohn 2500€ auf sein Sparbuch zu geben daß sich das besser verteilen läßt....
    oder gibt es Probleme weil das GMKnur auf mein Namen läuft und die Aktien auch......ich und meine Frau haben das Geld zuammen gespart nur es läuft halt alles auf mich.....


    ich möchte halt Kindergeldzuschlag bekommen und nichts an Vermögen angerechnet bekommen weil ich zu viel davon habe...ihr versteht was ich meine....ich möchte das halt so hindrehen daß mir nichts abgezogen wird. Weiß jetzt nicht besser wie ich mich ausdrücken soll..sorry....
    Danke für Eure Antworten:)


    Gruß Waldi

  • Da Ihr verheiratet seid, werden Eure Freibeträge / Sparbeträge zusammen berechnet.
    Allerdings zählen die Kinderfreibeträge nur für das 'tatsächliche Vermögen der Kinder' -das wiederum verstehe wer will, so jedenfalls entschied das Bundessozialgericht (BSG Az. B 4 AS 58/08 R)


    Unter Umständen kann jedoch der Bausparvertrag/ das Geldmarktkonto als zweckgebundene Altersvorsorge gelten, wenn er nicht vor Renteneintritt gekündigt werden kann (-> die Policen überprüfen) - hier gibts nen Freibetrag von
    "250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils 16.250 Euro".

    Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann: Frage, was Du für Dein Land tun kannst! ~Humor ist, wenn man TROTZDEM lacht!~

  • waldi
    also erst einmal; mit deiner Biitte, deinem Anliegen: "hindrehen", bist`e hier in diesem Forum völlig falsch. Wir drehen hier nichts hin, wir "basteln" nikcht und wir machen auch nichts "passend".


    Eure Vermögensfreigrenzen kennst du ganz offensichtlich. Und auf deine eigentliche einzige Frage zurückzukommen. Kindergeldzuschlag hieß das Zauberwort. Kindergeldzuschlag (monatlich 140 Euro) wird gewährt, wenn das Kind (also definitiv wirklich das "Kind") monatich kein Einkommen hat bzw. die Eltern des Kindes Minderverdiener sind im Sinne der Berechnung. Erhalten Eltern bspw. Unterhaltsvorschuß oder sonstige Leistungen, werden die auf den Kindergeldzuschlag angerechnet, mithin also abgezogen. 140 Euro gäbe es je Kind. Mithin kannst du/ könnt ihr euch einfach ausrechnen, ob das für euch infrage käme oder nicht.