Dringender Rat benötigt!!! Kein Anpruch auf ALG trotz 44 Jahren Arbeit?

  • Hallo Forumsbenutzer.


    Ich benötige dringend fachkundigen Rat zu folgendem Sachverhalt.


    Meine Mutter hat gegen Ende Februar 2009 die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses, mit Wirkung zum 31.03.2009, erhalten. Grund hierfür war die schlechte wirtschaftliche Lage, die auch zur Schließung des gesamten Betriebes führte. Bis zu diesem Zeitpunkt war sie fast 44 Jahre ohne Unterbrechungen in Beschäftigung. Sie entschied sich dagegen Arbeitslosengeld zu beantragen und beschloss sich mit Hilfe eines 400-Euro-Jobs “über Wasser“ zu halten.
    Nun steht sie seit ungefähr Anfang Mai vor dem gleichen Problem da der Betrieb in dem sie bis dato arbeitete auch geschlossen wird. Jetzt hat sich meine Mutter aber doch für die Arbeitslosenhilfe entschieden. Sie hat sich sofort bei der Agentur für Arbeit gemeldet um entsprechenden Antrag zu Stellen. Gestern hat sie dann in der Agentur, die (schriftliche) Mitteilung bekommen dass sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Dazu wurde ihr noch von ihrer Sachbearbeiterin ganz dreist unterbreitet dass sie sich zwei Wochen eher hätte melden müssen. Nun sei die Frist um Arbeitslosengeld beantragen zu können leider abgelaufen.


    Meine Frage lautet deshalb ob dies überhaupt rechtens ist und was man für Möglichkeiten hat hiergegen anzugehen?


    Meine Mutter ist natürlich verzweifelt. Sie hat immerhin fast 44 Jahre unterbrechungsfrei in die Sozialkassen eingezahlt. Und dass mit dem Resultat jetzt überhaupt keinen Anspruch auf Unterstützung zu haben???



    Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten.

  • das hat nichts mit leicht machen zu tun, das ist gesetz


    anscheinend hat deine mutter in den letzten 2 Jahren nicht 12 monate in einem versicherungspflichtigen verhältnis gearbeitet


    vielleicht aber war der 400 euro Job mehr als nur ein über wasser halten und man hat hier eine Chance


    das mit den zwei wochen wundert mich, was war das für ein job ab dem 31.03.2009


    hier gibt es rätsel, die nur ihr lösen könnt

  • Wenn Deine Mutter in den letzten 2 Jahren weniger als 12 Monate versicherungspflichtig war, hat die Agentur Recht und sie bekommt kein Alg 1, sie muss dann Alg 2 ( Hartz 4 ) beantragen. Das muss auch sobald passieren, damit sie Kranken- und Pflegeversichert ist.