Ist diese Berechnung richtig?

  • Hallo, ich habe mal eine frage bezüglich Hartz 4 und Bedarfsgemeinschaft.


    Ich und meine Freundin wohnen seit 2007 in einer gemeinsamen Wohnung, wir haben eine kleine 2 Jährige Tochter und ich befinde mich derzeit in Ausbildung (3.Lehrjahr).


    Mein Einkommen beträgt momentan:


    183€ Waisenrente
    177€ BAB
    432€ Ausbildungsvergütung (345€ Netto)


    Ausgaben:


    351€ Warmmiete
    150€ Kita Gebühren usw.....


    Meine Freundin bekommt, bekam Hartz 4 in höhe von 597€ und zusätzlich haben wir das Kindergeld
    in höhe von 184€ für unsere Tochter. Seit einen Jahr bekommt meine Freundin diese Leistung und musste beim letzten mal nur einen Fortzahlungsantrag ausfüllen, und bekam ebenfalls wieder 597€.
    Heute bekamen wir den neuen Bescheid per Post, darin stand das sie als sonstiges Einkommen nunmehr 287€ hätte, und als Gesamtbetrag nurnoch 286€ zur Schicherung des Lebensunterhalts erhalte. Ist dies nun mein Einkommen was bei Ihr als sonstiges Einkommen angerechnet wurde, und warum bekomme ich dann auf mein Einkommen keinen Freibetrag? Im Bescheid steht irgendwas von überzuleitendes Einkommen des Partners? Ich verstehe das alles nicht so ganz, seit einem Jahr habe ich die selben Einkommensverhältnisse, wir sind seit 2007 als Bedarfsgemeinschaft bei der Arge gemeldet, wie kann denn sowas sein?


    Mfg Belcat

  • kann man ohne die bescheide zu sehen, nicht beantworten, sondern allenfalls spekulieren, aber was soll das nützen


    Ich würde gerne gegen diesen Bescheid einen Widerspruch einlegen, nur wollte ich erstmal ein paar Informationen sammeln ob dies denn auch gerechtfertigt ist!

  • Hallo,


    ich habe gerade mitbekommen das ich in dem Bescheid meiner Freundin nicht in die Berechnung gezählt werde, da stehen überall nur Nullen. Ist dies normal? Und könnte mir Bitte einer erklären ob ich denn auf meine Halbwaisenrente und das BAB auch einen Freibetrag erhalte und wie sich das alles zusammensetzt!


    Danke!


    Mfg Belcat

  • Auf die HWR erhälst du keinen Freibetrag, die wird abgezogen, als Einkommen. Da Du weiterhin Einkommen (Ausbildungsvergütung; hier kommt der Freibetrag ans Licht) hast, wird dieses auch angerechnet, also steht dir diesbezüglich auch keinerlei Leistung zu, du fällst aus der Berechnung. Als einziges könntest du versuchen Wohngeld zu beantragen, aber ob Du Anspruch darauf hast, weis ich leider nicht.

  • Also das ich aus der Berechnung falle ist mir nun auch klar geworden, nachdem ich etwas im Forum gesucht habe. Nur warum wird mein Einkommen, meiner Freundin als "sonstiges Einkommen" angerechnet? Das müsste doch dann bei mir stehen, oder sehe ich das falsch? Ich meine ich hätte doch auch einen Regelsatz zum Lebensunterhalt, und wenn ich dies alles Berechne komme ich auf keinen grünen Zweig. Bei jedem ALG 2 Rechner den man im Netz findet habe ich im schnitt 560€ was unserer Bedarfsgemeinschaft als Leistungen zusteht heraus.

  • Hmz, ist schon seltsam. Eigentlich müßte auf dem Bescheid irgend etwas davon stehen, warum und weswegen Du aus der BG fällst. Dann könnte man alles nachvollziehen.
    Vl. hat ja noch jemand anderes morgen ne Antwort darauf. Ansonsten würde ich mal schleunigst einen Termin beim SB machen und mir es erklären lassen, um Klarheit zu bekommen.

  • Einen Termin haben wir schon für nächsten Donnerstag bekommen, ich werde mal sehen ob es hier in unserer Umgebung eine Beratungsstelle diesbezüglich gibt um mich dort mal etwas auf den kommenden Donnerstag vorzubereiten.


    Mfg Belcat

  • So heute hatten wir Termin bei der Arge/Leistung und siehe da, der Bescheid ist Falsch.
    Ich habe denen alles vorgerechnet mit meinem Einkommen und Freibeträge ect. das war aber nicht der Fehler in dem Bescheid, die haben alles gemäß § 11 abgezogen und ich habe auch meinen Freibetrag erhalten, nur wurde mir Kindergeld als Einkommen berechnet welches ich seit 1 1/2 Jahren nicht mehr bekomme, da ich das 25. Lebensjahr vollendet habe. Der Bearbeiterin im Amt war dies "angeblich" nicht bewusst das die neue Regelung einer Kindergeldzahlung nurnoch bis 25 gilt. Komisch komisch, nun ja wie dem auch sei, mir wurde versichert das wenn ich den Bescheid vorbeibringe, das ich kein Kindergeld mehr erhalte, der ALG 2 Bescheid neu berechnet wird, und wir wieder fast das gleiche bekommen wie zuvor.


    Besten Dank an BineNRW für die Unterstützung !


    Mfg Belcat