Einkommen der Tochter U25 voll angerechnet/Mutter ohne Anspruch?

  • Hallo


    Ich bin sehr verunsichert was das Thema ALG II angeht, evtl. kann mir jemand von euch weiter helfen.


    Meine Mutter wird demnächst einen Antrag stellen müssen, viel sagen uns, dass sie keine Leistungen erhalten wir, weil mein monatliches Einkommen (Tochter U25) zu hoch ist (ca. 1.300,00 netto).


    Ich habe mich etwas belesen über die Thematik und festgestellt, dass die ARGE wahrscheinlich Einsicht in alle meine Einkünfte und Sparanlagen haben will :


    1. Frage - ist das wahr? Kann ich nicht verstehen, ich will von denen doch nichts haben -


    2. Frage - Stimmt dass? Und noch wichtiger was kann man dagegen tun?
    immer wieder ist zu lesen, dass wenn der in der HG mitlebende Verwandte / Kind ein bestimmtes Einkommen erwirtschaftet, welches über einen bestimmten Regelsatz fällt, dass der ALGII Antrag abgelehnt werden kann und keine Leistungen gezahlt werden


    Hat jemand evtl. schon selbst Erfahrung gesammelt zu dieser Thematik?


    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Da ihr, so wie ich es lese, eine Bedrfsgemeinschft bildet, wird dein Einkommen mit angerechnet. (Falls ich das falsch sehe, bitte um Feedback/Korrektur.) Es gibt da aber Freibeträge. Die Frage, ob es Geld gibt, kann nicht generell verneint weden. Immerhin, ihr seid zwei Personen. Wichtig ist das anrechenbare Einkommen der BG (also dein Einkommen und das der Mutter), die Höhe der Miete. ...


    Zur zweiten Frage: Ja, die ARGE will die Offenlegung der Vermögen der BG. Also alle Bankauszüge der letzten 3 Monate (zumindest in Kopie) vor Datum der Antragstelleung auf ALG II, Bescheinigungen über Bankguthaben auf Sparbücher, Geldanlagen... Auch Guthaben bei Versicherungen. Wobei da zwischen Barvermögen und geschütztem Vermögen (Schonvermögen) und generell nicht anrechenbaren Vermögen unterschieden wird. Auch hier gibt es Freigrenzen.


    Ich gehe mal davon aus, es handelt sich um einen Erstantrag. Und da wird die Bedüftigkeit geprüft. Also neben, den Einkommen auch die Vermögensverhältnisse.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Hallo!


    Ich habe die Frage nicht ganz begriffen, deshalb zwei Antworten.


    1.) Wenn Sie und Ihre Mutter in GETRENNTEN Wohnungen leben, so müsste Ihre Mutter eigentlich für die eigene Person immer Geld bekommen.



    2.) Wenn Sie und Ihre Mutter ZUSAMMEN in einer Wohnung bzw. unter einer Adresse zu ereichen sind, gilt m. E. die Wirtschaftsgemeinschaft, wo Sie und Ihre Mutter bestimmte Kosten teilen müssen. Z. B. die Heizkosten für den Wohnraum oder die Mietwohnung. In Ihrem Fall bei zwei Personen wären das dann 50% für jede Partei.


    Auf dem Antragsformular vom ALG II werden die Mitbewohner/innen abgefragt (Ehemann/Ehefrau/Onkel/Tante/Nichte), um daraus einen Bescheid zu erstellen.

  • Da du ein eigenes Einkommen hast bildest du mit deiner MUtter eine Haushaltgemeinschaft.Darauf mußt du achten wenn die ARGE die Leistungen berechnet.Es gibt dafür extra Formulare.Du mußt demnach kleinesfalls für deine Mutter aufkommen mit deinem Einkommen.Deine Mutter erhält ganz normal ihre ALG2 Leistungen.Das einzige was natürlich durch zwei geteilt wird sind die Kosten der Wohnung nebst Nebenkosten.Du solltest auch der ARGE gegenüber deutlich machen das du dich selbst unterhälst und nicht gewillt bist für deine Mutter mit aufzukommen.Es gibt bei der ARGE Sachbearbeiter die es immer wieder versuchen den Kindern ein schlechtes Gewissen zu machen damit sie nicht zahlen müssen.Lass dich da nicht verunsichern.Deiner Mutter steht diese Leistung zu und ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft.

  • Danke für die Richtigstellung (Bedarfsgemeinschaft/ Haushaltsgemeinschaft).

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: