gesicherten Verhältnissen / GKV

  • Hi,
    also damit man die aktuelle Situation verstehen kann etwas Vorgeschichte: Im März bin ich wegen Streits(geht schon seit 10 Jahren so) mit meinen Eltern zu meinen Freund (300km entfernt),dern och bei seinen Eltern wohnt, gezogen. Jobsuche klappte aber so garnicht, was zum größten Teil an Probleme an meinen Rücken liegt. Nun bin ich seit 25.08.2010 nachträglich aus der GKV entlassen worden. Also ARGE gemeldet und Arbeitsamt.


    Der Antrag ist "soweit" durch, nur sagt mir meine Sachbearbeiterin, solange ich in "gesicherten Verhältnissen" leben würde, hätte ich kein Anspruch auf Leistungen, dadrunter fällt auch die GKV. Nun war es aber so das ich laut ARGE nie Anspruch gehabt hätte, obwohl meine Mutter ebenfalls Leistungen aus Hartz4 bezieht. Heißt aber auch, das ich mich nicht versichern lassen kann - ich kann die 10 - 11 Monate ohne Versicherungsschutz nicht zahlen - ich hab kein Cent. Sie sagte mir gestern auch das dies mit den gesicherten Verhältnissen so im Gesetz stände. Das machte mich skeptisch - deswegen auch hier die Nachfrage. Was sind bitte gesicherten Verhältnisse, und was steht wirklich im Gesetz?


    Nun mache ich mir aber auch Gedanken, da ich vermutlich - weil hier mein soziales Umfeld ist (vor sind vor 3 Jahren erst um die 300km umgezogen - damals sagte man mir meine Eltern würden zu viel verdienen) und ich fast 25 bin (Feb2011)- den Antrag durch bekommen würde, wenn ich nun den Mund zu weit auf mache - das sie den Antrag ablehnen, oder aber den Umweg über das Jugendamt gehen lassen.


    Ich habe die ganze Zeit nicht gearbeitet, und auch keine Leistungen der ARGE bezogen. Vor 5 oder 6 Jahren hatte ich es auch vom Psychologen attestiert das es für mich unerträglich bei meinen Eltern wäre. Ohne Leistungen keine GKV, ohne GKV kein Attest (sowohl Rücken als auch Psyche). Meine U25 Betreuuerin bei der ARGE verzichtet Gott sei dank auf das/die Attest(e), weil sie das Problem kennt, mit der GKV durch ihren Freund.


    Nun ist es ja so das ich zum Arzt müsste wegen dem Rücken, denn ich habe zum einen beim Probearbeiten damit massig Probleme, weswegen ich keine Chance habe, zum anderen weil ich die Möglichkeit evtl habe wegen einer außerbetrieblichen Ausbildung. Auch da wären aufgrund der Rückenprobleme wochenlanges fehlen angesagt. Nun ist der Punkt ja: Ich will es nicht, ich will mir meine vermutlich letzte chance auf Ausbildung nicht versauen.


    Also noch mal alle Fragen gesammelt am Ende: Hätte ich Anspruch auf die Regelleistungen gehabt (das Geld ist jedenfalls mir egal - es geht mir eigentlich nur um die GKV - aber die gibts ja ohne Leistungen nicht)? Was versteht das Gesetz unter gesicherten Verhältnissen? Was für Möglichkeiten habe ich denn außerdem noch die Nachzahlungen abzuzahlen? Selbst wenn ich die außerbetriebliche Ausbildugng mache, habe ich ja nicht wirklich Geld.


    Liebe grüße, TE

  • Hi,
    da gesellt sich bei mir direkt noch eine Frage dazu? Kann ich einen Antrag auf Erstausstattung stellen? Ich habe eine schöne Wohnung in Aussicht, aber ohne EBK. Ansonsten fehlt mir nicht sooo viel, paar Kleinigkeiten, wo sich evtl aber noch was machen lässt.

  • Und direkt noch eine. Bei der Wohnung die ich aktuell gerne mieten würde, gäbe es keinen Boden, die andere wird komplett unrenvoiert übergeben. Ich habe natürlich shcon gegooglt. Aber ich kann ja nicht einziehen wenn keine Böden drin sind.. geschweigen ohne Küche leben.


    Ich komm mir gerade geizig vor, aber es hilft nichts - ich brauche es ja.