Unterhaltspflichtiger verschwindet ins Ausland

  • Seit nun mehr als 4 Jahren kämpfe ich um die Rechte meiner Kinder. Nun ist endlich ein Unterhaltstitel da jetzt muss ich erfahren das mein Exmann ausgewandert ist , im Ausland lebt und arbeitet.
    Heute war ich nun bei unserem anwalt und selbiger meinte da müßen wir eben sehen was das Gericht sagt.
    Meine Frage nun : kann sich mein Exmann durch seinen Weggang aus Deutschland der Unterhaltspflicht entziehen?
    Kennt sich jemand mit der Gerichtsbarkeit in einem der anderen EU-Staaten aus?
    Wie lange muss ich denn noch warten das meine Kinder zu Ihrem Recht kommen?
    Immerhin wir gerade jetzt von Sparen geredet, warum muss in diesem Staat immer also so peinlichst Bürokratisch sein , kann man Ihn nicht einfach mit einer Einstweiligen Verfühgung daran hindern nach einem Besuch bei seinen Eltern in Deutschland zurück zu gehen?


    Wer etwas weiss bitte bitte melden


    Danke

  • 1.Also wenn der KV sich in einem EU-Land aufhält sehen die Chancen auf Unterhalt recht gut aus, nach EU-Recht kann man über einen dortigen Anwalt den Unterhalt einklagen.Sollte recht einfach sein. Dein Anwalt muß mit einem Anwalt im Aufenthaltsland kontakt aufnehmen.


    2.Bürokratie- was denkst du hat ein Unterhaltsverpflichteter für einen aufwand einen Titel abzuändern, wenn es ihm zusteht?


    3.Er zwar bei einem Aufenthalt in der BRD verhaftet werden, um die Zahlungsaufforderung zu erhalten.
    Allerdings hat auch dies Folgen, kommt er zu spät zurück an seinen Arnbeitsplatz kann die Kündigung folgen, dann war es das erstmal mit Unterhalt.



    Die beste Lösung ist nunmal vor Ort zu Klagen.