befristeter Arbeitsvertrag ùnd Amt verweigert meiner Tochter den Auszug

  • Erst einmal ein Hallo an alle hier,
    Versuche mich mal kurz zu fassen und hoffe auf ein wenig Hilfe.
    Meine Tochter jetzt 23 Jahre wohnt seit 2005 nach einer missglückten Lehre in meinem Haushalt. Absolvierte die nächste Lehre, Ende 2007seit dem hatte sie nur befristete Arbeitsverträge dazwischen blieben wir ohne Bezug und die Krankenvers. habe ich von meinem Einkommen bezahlt. Im Februar lief ihr letzter Vertrag aus und ich riet ihr Harz zu beantragen. Laut Amt sollte ich den Antrag stellen zwechs Bedarfsgemeinschaft. Habe ich gemacht Bescheid kam auf meinen Namen das Geld erhielt meine Tochter aufs Konto.
    Ich gehe arbeiten und es stellte sich heraus das wir trotz allem einen Zuschuß in Höhe von 415,00€ ab März erhalten. Einen Antrag auf Auszug meiner Tochter stellten wir im Februar 10 gleich mit und erhielten heute die Ablehnung.
    Meine Tochter arbeitet seit 1 Juni im öffentl Dienst jedoch wieder befristet auf drei Monate. Die rechtz. Mitteilung und die Information auf Auszug per Einschreiben ans Amt geschickt. Ich war der Annahme da sie jetzt Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, es keine Probleme gibt.
    Heute kam ein Schreiben Auszug abgelehnt. Das Amt hat bei der Wohnungsgenossenschaft angerufen und die verlangen vor Abschluß des Mietvertrages jetzt die Genehmigung.
    Ist das denn rechtens?
    Ich selbst werde keinen weiteren Bezug beantragen habe noch zwei weitere Kinder und komme mit meinem Lohn schon über die Runden ohne diesen Stress.
    Habe auch AnfangJuni gebeten die laufenden Zahlungen einzustellen.Damit hier keine Rückzahlungssummen anlaufen.
    In dem Moment wo wir keine Bezüge mehr erhalten war ich der Annahme das sie ausziehen kann.
    Doch sie meinen bei einer nicht Verlängerung des Arbeitsvertrages würden sie die Wohnungskosten nicht Übernehmen und nur die 80% der Regelleistung????? Haben die das Recht dann die Zahlung zu verweigern?
    In unserer Region bekommt man ausschließlich befristete Arbeitsverträge, man nimmt doch den Jugentlichen jegliche Selbständigkeit, ich kann mich damit einfach nicht abfinden.


    Mit der bitte das jemand einen Rat weiß.


    afro

  • Hat deine Tochter die zweite begonnene Ausbildung komplett, also mit Prüfung und dem ganzen Drumherum, abgeschlossen? Das wäre wichtig zu wissen. Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern "eine" Ausbildung zu finanzieren; danach sind sie - auch wenn "Kind" noch unter 25 Jahre alt ist, zu keinen weiteren Leistungen verpflichtet. Beispiel: Unterhaltspflichtiger Vater muß nach vollendeter Ausbildung - egal, wie alt "Kind" ist -, auch keine Leistungen mehr erbringen.
    Gruß.Lirafe

  • Hallo Lirafe,
    ja sie hat ihre Ausbildung komplett abgeschlossen.
    Brauche nun einige Informationen für den Widerspruch mit gesetz. Texten event.
    Wo kann ich das lesen das ich zu keinen weiteren Leistungen verpflichtet bin?


    lg.afro

  • Da deine Tochter trotz abgeschlossener Lehre und den Arbeitsverträgen noch keine 25 ist wirst du Schwierigkeiten haben die ARGE dazuzubekommen das sie deiner Tochter Leistungen zahlen.Natürlich könnte sie ausziehen sofern sie sich selbst unterhalten kann aber sobald sie auf Sozialleistungen angewiesen ist wird die ARGE dem Auszug nicht zustimmen.

  • Hallo Kitty,
    das ist ja der Punkt sollte der Vetrag nicht verlängert werden. Aber wer weiß das schon.Mit ihrem jetzigen Verdienst brauchte sie keine Leistungen beziehen. Möglichkeiten habe ich auch keine gefunden im Netz-


    lg.afro