mit Kind Recht auf Leistung?

  • Hallo zusammen,
    meine Situation ist Folgende:
    - Ich bin 21 Jahre alt, habe zwar schon gearbeitet, doch war nicht verpflichtet sozialabgaben zu zahlen,
    - möchte mit meinem Freund zusammenziehen,
    - wohne z.Zt. noch bei meiner Mutter,
    - und bin schwanger,


    jetzt meine Frage: habe ich Recht auf ALG II ? Da ich noch unter 25 Jahren bin, bekomme ich immer nur zu hören, dass ich keinen Anspruch habe. Habe ich mit dem Baby immernoch keinen Anspruch? Ich möchte nämlich mit dem Kindsvater zusammenziehen, und es wär doch echt unmöglich, wenn ich das nicht verwirklichen könnte, ein Kind braucht doch den Vater?!:confused:


    Danke jetzt schonmal für Antworten


    LG Mia

  • erst wenn das Baby da ist? ich wollte eigentlich den umzug etc. hinter mir haben wenn das baby da ist.... :(


    wie soll ich denn mit einem neugeborenen umziehen? und die erstausstattung muss ja auch angeschafft werden...


    :eek:

  • Ich hatte dasselbe bei einer Freundin meiner Tochter und diese hatte die Erstaustattund über die Caritas beantragt.Bei den Leistungen allerdings hat sie diese erst bekommen als das Kind auf der Welt war.Fand ich auch etwas komisch aber in der ARGE sagte dort ein SB (fand ich unmöglich) das sie ja noch keine 25 ist und somit auch keine Leistungen beanspruchen kann
    und erst eine BG bildet wenn eben das KInd auf der Welt ist und es ja auch noch gar nicht sicher wäre das das Kind überhaupt geboren wird.