ALG I, Mietzahlung von Abo und Fortbildung. Frage dazu.

  • Hallo,


    ich gehe einer geringfügigen Beschäftigung nach und hatte vor kurzem noch in einem Einzelhandel als Aushilfe auf Gewerbeschein gearbeitet. Da ich dort nicht mehr gebraucht werde, habe ich nur noch Einnahmen von der geringfügigen Beschäftigung, wo ich ca. 312,- Euro verdiene.


    Aus diesem Grund habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet, wo ich noch Anspruch auf ALG I habe. Ich möchte unbedingt eine Fortbildung machen, um meine Chancen für eine Vollzeitstelle in Festanstellung zu erhöhen. Der Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit hat dies auch befürwortet und hätte einer Finanzierung der Fortbildung zugestimmt. Jedoch reicht mir mein Arbeitslosengeld alleine leider nicht aus, da es bei ca. 500,- Euro liegt und ich noch Miete bezahlen muss.


    Da ich nun Mietzahlungen bei der ABO beantragt habe, ist auch diese für eine evtl. Fortbildung zuständig. Also muss ich jetzt dort auf meinen Termin warten und weiß noch nicht, ob auch die mir eine Fortbildung finanzieren würden.


    So jetzt stellt sich mir folgende Frage:
    Was darf ich eigentlich verdienen, damit mir meine Mietzahlung und die Finanzierung einer Fortbildung nicht gestrichen wird? Wenn das Arbeitslosengeld gekürtzt wird, ist es nicht schlimm. Nur ab wann wird die Miete oder die Fortbildung nicht mehr finanziert? Und ab wann bin ich dann nicht mehr über das Arbeitsamt Krankenversichert?


    Die Fortbildung wäre tagsüber. Meiner geringfügen Beschäftigung gehe ich Samstag und Sonntag nach. Jetzt hat sich eine Firma gemeldet, wo ich mich auch mal für einen 400,- Euro beworben habe. Ich bin am überlegen, ob ich diese 2. geringfügige Beschäftigung nicht auch annehmen soll, jedoch auf Gewerbeschein. Denn 2. geringfügige Beschäfigungen kann man ja nicht machen. Dieser Job wäre immer abends ca. 3 Stunden.


    Wie bereits erwähnt wäre es nicht schlimm, wenn das Arbeitslosengeld dadurch gekürtzt würde. Aber meine Sorge ist, dass es dann heißt durch diesen Verdienst wird mir die Miete nicht mehr bezahlt und ich bin dann auch nicht mehr krankenversichert. Denn für Versicherung und Miete wäre dieser Verdienst zu niedrig.


    Gibt es irgendwo Informationen, ab welchem Verdienst die Miete nicht mehr bezahlt wird und man nicht mehr über das Arbeitsamt krankenversichert ist?


    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.