festes Arbeitsverhältniss wurde beendet

  • Hallo,
    diesmal geht es nicht um mich, sondern um meine Schwester (da ich schon angemeldet bin stell ich die Frage mal)!
    Meine Schwester ist 23 Jahre alt und geht festangestellt arbeiten. Doch die Firma bei der sie arbeitet steht kurz vor der Insolvenz und der Arbeitgeber hat anklingen lassen, dass sie wohl gekündigt wird.
    Sie hat aber bereits eine eigene Wohnung und hat jetzt Angst, dass sie wieder zu hause einziehen muss, wenn sie gekündigt wird.
    Jetzt die Frage dazu: wie lange muss sie gearbeitet haben um einen Anspruch auf ALG zu haben bzw. hat sie überhaupt Anspruch?


    LG Mia

  • Anspruch und Dauer des Anspruches richten sich danach, wie lange eine Person in den vergangenen 7 Jahren bei der BA eingezahlt hat.


    - 12 Monate eingezahlt = 6 Monate ALG I
    - 16 Monate = 8 Monate ALG I
    - 20 Monate = 10 Monate ALG I
    - 24 Monate = 12 Monate ALG I


    Übrigens muß sie nicht warten bis sie eine Kündigung in den Händen hält. Die Äußerung ihres Chefs reicht um bei der Agentur vorzusprechen.

  • Hi Mia
    Deine Schwester bekommt Unterstützung aber halt kein ALG I. Sie kann, da sie arbeitsfähig ist ganz normal bei der ARGE ALG II beantragen. Wegen ihrer Wohnung muß sie sich keine Gedanken machen, da für sie die " Unter 25 Jahre Regel " nicht zutrifft. Hier geht es um Personen die unter 25 Jahre alt sind und ERSTMALS eine eigene Wohnung beziehen möchten. Bedenkt dass durch die Kündigungsvorwarnung ihres Chefs auch hier Handlungsbedarf gegeben ist. Sowie sie die Kündigung absehen kann Kontakt mit ARGE aufnehmen. Denn über die Bearbeitungszeit von Erstanträgen müssen wir hier glaube ich nichts mehr sagen.


    Übrigens auch in der Zeit der Brufsausbildung werden Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Mal schauen. Die oben erwähnten Anwaftschaftszeiten müssen nicht bei ein und dem selben Arbeitgeber erfüllt werden. Vielleicht rutscht sie ja doch noch in´s ALG I.