Unterhalt nach schulischer Ausbildung

  • Hallo ich bin Gitte habe ein Problem von meinem Freund seiner Tochter.Sie ist 21 und hat jetzt im Juli die schulische Ausbildung zur statl. anerkannten Kinderpflegerin abgeschlossen.Sie war auf dem Arbeitsamt und sucht eine Arbeitsstelle. Das Arbeitsamt hat gesagt das der Vater weiterhin Unterhalt bezahlen muss, obwohl die vom Jugrnamt gesagt haben das nach einer Ausbildung er nicht mehr zahlen braucht was ist jetzt richtig kann mir bitte einer Helfen der davon Ahnung hat.

  • Eltern sind nur verpflichtet, ihren Kindern "eine" Ausbildung zu finanzieren, durch die sie dann wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen können. So, wie dann auch das staatliche Kindergeld wegfällt, ist es mit dem Unterhalt auch. Vater muß nicht weiterhin Unterhalt bezahlen; die Auskunft des Jugendamtes stimmt.


    Die ALG II-bewilligenden Ämter sind intern gehalten, so viel als möglich einzusparen. Manchmal gibt es natürlich auch versehentliche Falschauskünfte. Daher - gar nicht erst fragen -, sondern Antragsformular beziehen; nicht abwimmeln lassen und so schnell als möglich den Antrag stellen.

  • Hallo Iirafe ich wollte mich ganz herzlich bedanken für die Auskunft die Sie mir gegeben haben. Leider hat es einbischchen gedauert, weil es mit der Registrierung ein Problem gegeben hat aber mein Sohn konnte mir helfen Vielen Dank Gruß Gitte