Unterhalt


  • Hallo ihr lieben ,


    hoffe das ich hier einige Ratschläge bekomme , nun aber zu meiner Geschichte .


    Habe mich vom Kindesvater vor ca 1 Jahr getrennt wegen alk problemen mit dem ich nicht mehr klar kam ( er hat mich nie geschlagen oder dergleichen ) haben ein gemeinsammes Kind ( sie wird 5 Jahre ) und ich habe das alleinige Sorgerecht seit Geburt ( wollten seit geburt gemeinsammes machen aber er hat nie den Vorschlag gemacht wegen Termin beim Jungendamt ) naja bin dann aus gezogen bei ihn und er hat seit April Lohnerhöhung bekommen da ich einen zuschuss vom Amt bekomme und einen Folgeantrag stellen muste meinte ich ich benötige eine Kopie seiner Lohnabrechnung leider hat er sie mir nicht gegeben aus welchen Gründen auch immer , ich bekomme seit September 2009 den Unterhalt von ihm (225 euro und ab April 2010 241 euro ) Da ich aber nur die Vaterschaftsanerkennung habe, meinte das Amt das ich mir falls ich mal keine Leistung mehr bekomme das ich mir einen Titel hohlen muss weil ich sonst ziemlich dumm da stehen würde wenn er mal nicht bezahlt . Ich weiss nicht wieviel er wirklich an Lohnerhöhung bekommt da er sich komisch verhalten hatte als ich ihn um eine Kopie gebeten hatte aber ich will hier nicht den anschein erwecken das ich ihn das lezte Hemd aus ziehe das auf keinen Fall .( ich lebe von 500 euro Erziehenungsrente mein Exmann war Oktober 2001 verstorben , waren seit über 10 Jahren geschieden damals deshalb keine Witwenrente sonden diese rente und meine beiden großen leben auser Haus sind 27+22 )Der Kindesvater hohlt sie alle 14 tage von 11-18 uhr über nacht will ich es nicht und die kleine auch nicht ..Was kann ich tun ?



    Bedanke mich ganz lieb im vorraus Lily 47

  • Hey Lilly
    1. einen Titel brauchst Du nicht unbedingt, solange er zahlt, falls er nicht mehr zahlen sollte kannst Du über das Jugendamt eine Beistandschaft beantragen, gilt ab dem Monat an dem du diese Stellst.


    2. Kopie muß er Dir geben, nur so kann man sehen ob er auch den richtigen Betrag zahlt, da Ihr ja zusammen gewohnt habt, weißt Du ja was er vorher verdient hat, soviel mehr wird es wohl kaum sein. daher dürften etwa 241€ stimmen.


    3. Laß dich bitte von den Ämtern nicht übermachen, du kannst auch das Jugendamt beauftragen ohne eine Beistandschaft zu beantragen.