Unterhaltspflicht nach abgebrochener Ausbildung

  • Hallo, meine Tochter 19 ist seit 6 Monaten beim Zahnarzt in der Ausbildung bricht diese Jetzt ab, weil sie sich das nicht für den Rest ihres Lebens vorstellen kann.Sie will auf jeden Fall so schnell wie möglich zu hause ausziehen und auf eine Erzieherinnenschule gehen.Aber da steht sie nur auf der Warteiste und es ist eher unwarscheinlich das sie in diesem Schuljahr noch reinrutscht.
    Meine Frage: Wie regelt sich hier die Unterhaltspflicht? Sind wir nach abgebochener Lehre überhaupt unterhaltspflichtig?Siee bricht ja nicht wegen einer berufsbedinten Krankheit ab.


    Und an wen muss ich mich da wenden?
    Ich hab echt keinen Plan...........


    Für Antworten wäre ich echt dankbar

  • Hallo Antoni,
    Nun Kinder haben das Recht sich Umzuorientieren ohne das der Unterhaltsanspruch verwirkt, allerdings bis zum Schulbeginnen muß sich die Tochter einen Job suchen, keine Ausbildung bzw. Schule -kein Unterhalt. Ausnahme wäre zwischen Ausbildungsabruch und Schulgeginnen liegen nur gerademal 2 Monate, dies gilt als Überbrückungszeit.