Selbstbehalt auch bei AE???

  • Ich muss jetzt mal bescheuert fragen. Die Kindsväter haben ja alle einen Selbstbehalt und ich frage mich jetzt gerade ob ich sowas auch habe als AE mit einem Kind. Wie hoch ist der denn?? Oder gibt es da irgendwo etwas wie es berechnet werden kann??


    Möchte mich nicht beklagen, ich arbeite auch für mein Geld und achte auf jeden Euro, drehe ihn zehnmal um und überlege mir gut was ich mit welchem Geld mache. Das Existenzminimum liegt bei knapp 700 € und ich liege nicht viel weiter darüber. Dennoch erhalte ich keine extra Leistungen von den Ämtern. Der Unterhalt der mir gezahlt wird (wohlgemerkt für meinen Sohn und nicht für mich) ist deutlich unter dem was das Amt ausgerechnet hatte, was meinem Sohn zusteht.


    Ich kann nur hoffen das ich bald mehr arbeiten gehen kann und mir dann nie wieder Gedanken machen muss ob ich über die Runden komme.

  • Wohngeld??? Kinderzuschlag??? Nein, ich glaube auch nicht das mir das zusteht oder?


    kinderzuschlag gibt es ja nur so lange das Kind unter 3 Jahre ist und Wohngeld da sagt mir das Amt sicher ich muss es von den Lebenshaltungskosten bestreiten. Ich bekomme von der ARGE ALGII und da ist auch ein kleiner Teil für die Miete dabei. Da aber bei uns die Mieten sehr hoch sind, ist es fast unmöglich die Vorschriften einzuhalten das die Miete komplett übernommen wird. Ich liege mit dem m² Preis sogar unter dem was ich maximal haben darf, aber ich habe fast 10 m² zuviel Grundfläche.
    Es gibt bei uns aber keine Wohnungen die genau 60 m² haben und 300 € kalt kosten. Das juckt das Amt auch nicht.


    Es kann mir auch keiner wirklich sagen was ich beantragen kann und was nicht. Hilfe kenn ich da nicht.
    Ich habe eher das Gefühl, dadurch das ich arbeite werde ich bestraft. Ich erhalte von meinem Chef Urlaubs und Weihnachtsgeld welches mir nur Nachteile bringt, weil das Amt mir alles abzieht. Dabei sind es insgesamt im Jahr keine
    200 € was ich da bekomme vom Chef.

  • Ich wußte jetzt nicht das du bereits ALG2 Leistungen erhälst da du geschrieben hast das du arbeitest.Somit bekommst du keinen Kindergeldzuschlag und auch kein Wohngeld und auch leider nix anderes.Bleibt dir nur zu hoffen das du mehr Geld bekommst oder mehr arbeiten kannst.Ich kenne das Problem mit Urlaubs und Weihnachtsgeld auch aber was willste machen wenn man gar nicht mehr arbeitet hat man ja noch weniger.Ich mache aber bei mir im Betrieb keine Überstunden mehr weil ich von dem Geld eh nichts habe da freut sich nur die ARGE.

  • Hast Du eine zu große Wohnung, so muss dich die ARGE schriftlich auffordern um zu ziehen. Du hast dann 6 Monate Zeit dir eine neue Wohnung zu suchen und die ARGE ist verpflichtet während dieser Zeit die Kosten für die Wohnung zu tragen. Dokumentiere deine Bemühungen eine Wohnung zu finden genau. Ist nach den 6 Monaten keine Wohnung auf dem Markt aufzutreiben, so muss die ARGE dann auch weiter die Kosten tragen.
    So ist die Rechtsprechung und du musst es notfalls auch vor Gericht durchfechten.


    Hast du ergänzende Fragen, so schreib an meine E-Mail-Adresse, da ich nicht andauernd in diesem Blog nachschaue.


    [email protected]



    Viele Grüsse



    Wolfgang
    Dozent für Recht und Pflichten für ALG II - Empfänger




    Schwitz