Rückzahlung Nebenkosten Verwirrung?!

  • Hallo,


    ich habe eine Rückzahlung von Nebenkosten erhalten, die im laufe des zw. Januar2009 - März 2010 angefallen sind. Die Höhe der Rückzahlung ist 200€.


    In dieser zeit habe ich keinerlei Miete gezahlt und auch keine Nebenkosten weil das mein Mtibewohner gemacht hat. Dazu habe ich in dieser zeit keinerlei Leistungen von der ARGE bekommen.


    Trotzdem teilt die ARGE die Rückzahlung durch 2 und zieht mir 100€ für diesen Monat ab. Dazu muss ich noch sagen das in dieserZeit sogar noch ein dritter Bewohner hier gewohnt hat. Dann müssten sie das doch durch 3 teilen oder?


    Meine Frage, ist das Rechtens und wo genau steht das im Gesetzbuch?


    Ich würde mich freuen wenn mir da jemand helfen kann


    lg

  • Die ARGE wird davon ausgehen das du in dieser Zeit Miete gezahlt hast und wenn du der Mieter bist geht die Nebekostenrückerstattung auf dein Konto.Wenn dies nicht so ist dann müßtest du das der ARGE gegenüber nachweisen.Es müßte doch anhand der Mietzahlungen (Kontoauszüge) nachweisbar sein das du in diesem Zeitraum keine Miete bezahlt hast und der Erstattungsbetrag eben dann nicht dir zugerechnet werden kann..Ob die ARGE dir aber abnimmt das du gar nichts gezahlt hast sondern nur dein damaliger MItbewohner ist fraglich.Es kommt ja wohl selten vor das man umsonst bei jemanden mitwohnen kann und der andere die kompletten Kosten trägt.