ALG II und Arbeit

  • hallo erstmal,
    und zwar habe ich folgendes problem. ich wohne mit meiner freundin zusammen. eigentlich gelten wir als bedarfsgemeinschaft aber bei mein hartz4 antrag wurde sie nicht mit einberechnet, da sie in einer ausbildung ist und angeblich anspurch auf bafög hätte. ich bekam ca. 440 euro hartz4. unsere warmmiete beträgt 475 euro. nun hab ich ab montag eine arbeit, wo ich 7,60 die stunde verdiene. ich würde aber erst am 15.august mein erstes gehalt bekommen. meine freundin bekommt ca 800 euro gehalt. wie soll ich diesen monat überleben? wir haben noch andere kosten die wir decken müssen. meine frage ist jetzt, kann ich zusätzlich erneuert hartz4 beantragen? und wird meine freundin diemsal mit einberechnet? habe ma sämtliche algII rechner probiert, ohne sie würde ich angeblich noch an die 300 euro bekomm und mit sie ca 200. aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas geht?! bitte helft mir. brauch schnellstens eine antwort.
    lg chrischen

  • Du mußt doch für Juli noch Hartz 4 bekommen haben. Ab August fällt es dann weg. Um dann bis zum 15.8. zu kommen, kannst Du einen Vorschuß bei der Firma beantragen oder versuchen, dass die Arge Dir ein Darlehen gewährt. Dann kannst Du bei der Arge einen Mobilitätszuschuß bei der Arge beantragen, wenn Du Fahrkosten von der Wohnung zur Arbeitsstelle hast. Oder vieleicht auch Wohngeld beantragen. (Wohngeldstelle)
    Ob Du Aufstocken kannst hängt von Deinem Monatsgehalt ab.

  • ja klar habe ich für den monat noch geld bekommen aber mir steht ja nur die hälfte zu, sprich ab 12,7 habe ich darauf kein anspruch mehr und muss den rest zurück zahlen.und das geld ging schon für die miete drauf.ich werde morgen mal auf dem amt nachfragen. vorschuss bekomme ich nicht.habe schon gefragt

  • Dir steht nicht die Hälfte zu Du bekommst für Juli Dein volles Hartz 4 wie gehabt, weil Dein erstes Gehalt ja erst zum 15.8. auf Deinem Konto ist. Du mußt auch nichts zurück zahlen. Dein Hartz 4 Geld wird ab August eingestellt. Ich gehe mal davon aus, dass Du eine Änderungsmitteilung abgegeben hast und es so angebeben hast. Also Arbeitsaufnahme 12.7. erstes Gehalt 15.8. bei der Firma sowieso.

  • echt? ich hatte gehört ich muss die hälfte wieder zurück zahlen, da ich ja sont doppelt geld habe, da ich bei der neuen firma das geld was ich im august bekomme ja für juli ist. naja aber meine frage ist immer noch ob ich zusätzlich erneurt hartz4 beantragen kann

  • Es zählt das Zuflußprinzip Dein erstes Gehalt fließt ja am 15.8. zu und nicht im Juli. Kannste glauben ich habe am 1.5. einen Job bekommen und dann am 15.6. mein erstes Gehalt erhalten habe trotzdem für Mai mein volles Hartz 4 bekommen und im Juli wurde es eingestellt. Bekam noch 200 € Mobilitätszuschuß für die Fahrt zur Arbeit.

  • Das ist wenn Dir Fahrkosten enstehen zur Fahrt zur Arbeit. Wie weit ist es zur Arbeit die Kilometer mußt Du angeben und bei Deinem Vermittler den Zuschuß beantragen.

  • Nimmst DU eine Teilzeit oder Vollzeitarbeit an?
    Wenn DU eine TZ stelle hast, mit mehr als 15 Std./Wo. und sozialversg.-pflichtig, kannst DU auch Einstiegsgeld beantragen. Dieses solltest Du aber VOR Arbeitsbeginn formols beantragen. Dass würde bei dir nur noch greifen, wenn du eine Mail oder eine Faxnummer deines Bearbeiters hast.

  • Gibt es nur einmal, bei mir war es so, dass ich nur für Mai also den Monat wo ich noch kein Gehalt bekommen habe den Zuschuß erhalten habe. Ab Juni meinte die Arge verdiene ich ja Geld und brauche den Zuschuß nicht mehr. Ich hatte mal was gelesen, dass so etwas ein halbes Jahr bezahlt wird. Ist Heute nicht mehr so, jenachdem wie das Budget bei der Arge ist.

  • laut vertrag gehe ich 35h die woche arbeite. also mir werden 7h pro tag bezahlt. aber ich bin länger auf arbeit und gehe 40 h die woche. der rest geht auf mein zeitkonto. bin ja nur bei einer zeitarbeitsfrima angestellt.geht das dann auch?

  • Müßte auch gehen Dir entstehen ja Kosten die 78 € die die ZA von Deinem Gehalt abzieht. Am besten einen Brief Heute oder Morgen in den Briefkasten werfen. Weil Kosten müssen beantragt werden bevor sie entstehen. Du bekommst dann einen Vordruck den Du ausfüllen mußt.

  • ok.reicht es wenn ich da reinschreibe, dass ich arbeit habe mit zeitpunkt, und das ich diese 2 sachen beantragen will? oder muss da noch mehr rein und mit begründung und sowas?muss ich den brief an die person schicken die mir damals mein antrag genehmigt und ausgerechnet hat?

  • Schreib ganz einfach dass Du Fahrkosten zur Arbeit hast und einen Mobilitätszuschuß beantragen möchtest. Den schickst Du an Deinem Vermittler der Arge.
    BG Nr. mit angeben nicht vergessen.