Was passiert nach Ablauf der Frist für die Unterkunftskosten bei ALG II

  • Hallo, habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.


    Ich beziehe seit dem 01.04.2010 ALG II. Ich wohne in einer zu großen Wohnung, die dementsprechend auch zu teuer ist.


    Größe meiner Wohnung: 80 qm, Kosten: 662,82 Euro.


    Mir steht aber nur zu: 60 qm, Kosten: 477, 40 Euro.


    Für meinen Sohn beziehe ich momentan nur das Wohngeld von 147,00 Euro und das Amt zahlt den Rest der Miete bis zum 30.09.10.


    Nun zur Frage, was ist, wenn ich bis zum 30.09.2010 keine angemessene Wohnung finde, streichen die mir dann die Unterkunftskosten ganz.????


    Was wäre, wenn ich den Differenz durch Untervermietung eines Raumes aufbringen könnte?


    Für eine Antwort bin ich sehr dankbar

  • Zunächst einmal wäre es schön, wenn du deine Fragen, die ja an sich zusammen gehören, nicht zweiteilst, also wenn dir im Nachhinein etwas zu deiner bereits gestellten Frage einfällt, "ergänze" sie doch einfach. Das gibt sonst ein heilloses Durcheinander. Dein "da fällt mir noch was ein" kann in der zweiten Frage kaum jemand richtig beantworten, weil der erste Teil fehlt. Daher an dieser Stelle - habe ich diesen zweiten Teil gelöscht, ok!.


    Zur Frage an sich: Du kannst eine angemessene Wohnung bewohnen, wie du selbst geschrieben hast, weißt du auch in etwa die Optionen. Dir werden, wenn die zu groß ist, die Kosten der Unterkunft nicht gleich ganz gestrichen, sondern du erhälst die Möglichkeit, dir eine neue zu suchen. Hierzu würde dir eine Frist gesetzt werden.


    Natürlich kannst du auch einen Teil - wenn das bei euch in Absprache mit dem Vermieter etc. möglich ist -, untervermieten. Hier wird dann allerdings natürlich irgendwann geprüft, ob das wirklich nur eine Untervermietung ist oder ggf. eine Bedarfsgemeinschaft zugrundegelegt werden sollte.


    Lirafe

  • Hallo trotz meiner Chaosfragen erst einmal vielen Dank für die Antwort.


    Die haben mir eine Frist bis zum 30.09.2010 gestellt. Deswegen meine 1.Frage, stellen die die Zahlung dann komplett ein, oder zahlen sie dass, was mein Bedarf wäre.


    Also die Beantwortung meiner 2. Frage wäre dann also, wenn ich untervermiete kann ich meine Wohnung behalten, da ja von mir dann die Kosten gesenkt wurden, richtig?


    Lampenschirm