Hallo, habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Ich beziehe seit dem 01.04.2010 ALG II. Ich wohne in einer zu großen Wohnung, die dementsprechend auch zu teuer ist.
Größe meiner Wohnung: 80 qm, Kosten: 662,82 Euro.
Mir steht aber nur zu: 60 qm, Kosten: 477, 40 Euro.
Für meinen Sohn beziehe ich momentan nur das Wohngeld von 147,00 Euro und das Amt zahlt den Rest der Miete bis zum 30.09.10.
Nun zur Frage, was ist, wenn ich bis zum 30.09.2010 keine angemessene Wohnung finde, streichen die mir dann die Unterkunftskosten ganz.????
Was wäre, wenn ich den Differenz durch Untervermietung eines Raumes aufbringen könnte?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar