Umzug in eine neu Wohnung

  • Hallo zusammen,


    folgende Frage/ Situation.


    Aktuell wohne ich in einer Wohnung die vom Job-Center bezahlt wird. Die Wohnung ist extrem unschön und ich fühle mich dort unwohl. Es hat sich die Möglichkeit ergeben eine andere Wohnung zu beziehen.
    Diese ist allerding etwas teurer und das Job-Center hat die Neuanmietung abgelehnt.


    Die Bruttowarmmiete laut Vermieter ist innerhalb der Grenzen, das Amt legt aber anscheinend andere Richtwerte für Heizung und Nebenkosten zu Grunde und damit liegt die Bruttowarmmiete nach deren Rechnung um gut 30,- € über der Grenze.


    Die Frage ist nun..
    ...kann ich umziehen und muss das Amt mir den Maximalsatz zahlen und ich lege den Rest drauf?
    ...kann ich umziehen und das Amt zahlt mir den bisherigen Satz den es für die alte Wohnung gezahlt hat?
    ...kann das Amt die Zahlung völlig verweigern?


    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
    Beste Grüße,
    Vertex

  • Generell kann Dir die ARGE einen Umzug überhaupt nicht verweigern. Dies wäre auch ein Verstoß gegen Deine Grundrechte.
    Was sie jedoch kann ist folgendes wenn Du ohne Absegnung der ARGE umziehst.
    Mietkautionen und Umzugskosten werden nicht übernommen. Ebenso Renovierungskosten für die alte oder neue Wohnung.
    Sollten dann die Kosten der neuen Wohnung höher sein ( bei Dir 30,00 € ) müssen diese durch die ARGE nicht übernommen werden. Sie müssen aber den bisherigen Satz der alten Wohnung zahlen. D.h. die 30,00 € müßten von Dir aus deiner Regelleistung bestritten werden.