Gemeinsame Wohnung noch zu Mut bar ?

  • Hallo mein Lebensgefährte hat sich letzte Woche von mir getrennt :-( Wir haben gemeinsam mit meiner Tochter ein kleines Haus gemietet ca. 80qm 450Euro ohne Heizkosten , nun bewohnt er ein Zimmer im Haus (es ist die Hölle ) und sagt das wir jetzt bei der Arge getrennte Anträge stellen müssen und wenn er wieder arbeitet mir nichts mehr an Geld gibt Geht das in einem Haus ? Wie bekomme ich Ihn los, kann die Arge Ihn eine eigene Wohnung verweigern bis ich auch eine habe? (das halte ich nicht aus)
    Wir stehen beide im Mietvertrag mein Vermieter wurde Ihn aber sofort raus lassen.
    Wie lange ist dieser Zustand zu Mut bar?
    Kann mir bitte jemand helfen ?? Bin sehr verzweifelt???

  • Wenn nach außen hin nicht ersichtlich ist, dass sich in der Beziehung zwischen dem Lebenspartner und Dir was geändert hat wird es sehr schwer sein, die ARGE davon zu überzeugen dass ihr von heute auf morgen keine BG mehr bildet. Bisher wart ihr ein typisches Beispiel einer BG.


    Und zwar
    1. länger als ein Jahr zusammenleben oder
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
    (§ 7 Abs. 3a SGB II)


    Erschwerend kommt noch hinzu, dass seit 2006 die Beweislastumkehr besteht. D.h. vordem musste die ARGE beweisen, dass ihr noch eine BG seid. Jetzt liegt die Beweislast, dass ihr keine BG mehr seid bei Euch. Der Sinn dieser Regelung liegt wohl offen auf der Hand denn „Das Vorliegen einer Tatsache ist viel einfacher zu beweisen als das Nichtvorliegen einer Tatsache. Vor allem, wenn es - wie hier - um eine sogenannte "innere Tatsache" geht, nämlich um die innere Bindung zwischen den Betroffenen“.


    Als erstes würde ich eine eidesstattliche Versicherung bei der ARGE darüber abgeben, dass keine Bedarfsgemeinschaft mehr mir deinem Lebenspartner vorliegt. Hilfreich wäre wenn Freunde oder Verwandte (Bekannte) diese Tatsache bestätigen könnten. Auch hilft es wenn Du bei der ARGE um eine Umzugsgenehmigung nachsuchst. Wenn schon Dein ehem. Partner diesen Weg nicht geht oder gehen will, dann mache Du diesen Schritt. Denn den Partner aus der Wohnung zu bekommen, zumal ihr beide im Mietvertrag steht könnte eine langwierige Sache werden, die aus meiner Sicht auch nur auf gerichtlichem Wege machbar ist.

  • hallo charly599 danke für deine Antwort.


    Habe ich den solange er hier noch mit wohnt überhaupt das Recht auf z.b. Mehrbedarf Alleinerzieher und so was?
    Wie sieht es mit Möbel aus er muss ja auch was haben, wir haben ja z.b. nur 1 Kühlschrank, Fernseher und so weiter
    Muss er den Antrag vor Wohnungssuche stellen? Oder kann er wenn er eine Wohnung hat, die dem Amt vorlegen?
    Es ist alles so schwer
    :mad:

  • Also solange man nur eine Wohnung sucht, muss dies dem Leistungsträger nicht mitgeteilt werden. Die Umzugsgenehmigung zu erlangen ist aber vor dem Unterschreiben eines Mietvertrages zwingend. Auch verlangt die ARGE sowieso, dass mehrere (in der Regel mind. 3)Mietangebote vorzulegen sind. Hier wird dann zumeist das günstigste akzeptiert. Was die Aufteilung der Möbel betrifft so müsst oder könnt ihr Euch hierbei gütlich einigen. Beachte aber, dass wenn das gemeinsame Kind bei Dir bleibt Du auch einen größeren Anspruch hast. Z.B. würde Dir unstrittig die Waschmaschine zustehen. Könnt ihr Euch nicht gütlich einigen müsste die Teilung gerichtlich geregelt werden, was aber wieder mit Kosten verbunden ist.

    Was nun Deinen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehend betrifft, so sollte hier eine Antragstellung möglich sein, wenn festgestellt ist, dass Du und Dein Ex keine BG mehr darstellt und auch sonst in keiner Weise wirtschaftlich mehr verbunden seid. Im Übrigen ist die Aussage deines Ex Schwachsinn wenn er behauptet dass Du nach der Trennung kein Geld mehr von ihm bekommst. Wenn Du schon keine direkten Unterhaltsansprüche an ihn hast, so hat er zu mindestens die Unterhaltspflicht gegenüber Eurem gemeinsamen Kind. Ist er auf Grund seiner finanziellen Situation nicht zahlungsfähig so kannst Du bei dem Jugendamt Deines Wohnortes einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Amt holt sich dann das Geld von Deinem Ex irgendwann wieder.