wohnungsausstattung

  • hallo!
    ich bin neu hier und hoffe doch das mir hier weiter geholfen wird.
    ich habe mich von meinem partner getrennt und bin erstmal vorrüber gehend bei meiner 24 jährigen tochter eingezogen.
    jetzt wurde mir vom amt eine wohnung bewilligt nach dem die erste wohnung wegen zwei euro abgelehnt wurde.
    ich habe ausser einem bett für meine dreijährige tochter und einen schrank keinen eigenen hausrat.
    beim amt wurde mir gesagt das mann nur anspruch auf eine ausstattung hat wenn mann in die erste wohnung zieht.
    jetzt habe ich zwar eine wohnung aber die kann ich nicht nutzen da dort nicht mal eine küche und ein herd vorhanden ist

  • Leider kommt die ARGE immer mit dieser Aussage. indem nur mit dem ersten Satz aus dem § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII argumentiert wird. Dieser bezieht sich auf die Ausstattung bei Erstbezug einer Wohnung.


    Es wird hierbei immer vergessen, dass der § noch mehr Text beinhaltet und Sonderbedarf unter Berücksichtigung des Auslösers eines Bedarfs im gleichen Paragraphen geregelt ist.


    So ist es unter anderem möglich einen Sonderbedarf geltend zu machen bei.


    Umzug, bei dem i.d.R. bereits Teile einer Wohnungsausstattung vorhanden sind, aber umzugsbedingt ein – neuer - Bedarf entsteht bei


    * Umzug in Folge von Trennung oder Scheidung
    * Umzug in eine größere Wohnung
    * Umzug in eine Wohnung mit anderer Ausstattung (z.B. kein Herd vorhanden).


    Da ja dein Umzug mit der Absegnung der ARGE erfolgte sollten wohl auch die Fachanweisungen der ARGE gem.§ 29 SGB XII erfüllt sein.( Den gesamten Gesetzestext, könnt ihr z.B. hier nachlesen: http://www.hamburg.de/ah-sgbxii-kap03-28/1114542/ah-sgbxii-31-1-erstausstattung-whg.html


    Also Antrag schriftlich stellen und damit einen Verwaltungsakt in Gang setzten. Im Antrag auf den Sonderbedarf gem. § 31 SGB XII abwarten. Bescheid abwarten und bei Ablehnung sofort Widerspruch einlegen hier ruhig schon darauf hinweisen, dass Du Deinen Anspruch durch das SG prüfen lässt, wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird. Es ist zwar mit etwas Aufwand verbunden aber immer noch besser als die nächsten Jahre in einer leeren Wohnung zu wohnen.

  • Hallo, da muß ich Charly599 recht geben.
    Du hast Anspruch auf Möbel renovierungs kosten transport Handwerker
    Mach dir eine Liste was du alles brauchst:
    Küche mit Herd und Spüle Esstisch und 2 Stühlen Gardinen
    Schlaffzimmer mit Bett Schrank Nachtisch Gardinen
    Kinderzimmer mit Wickelkommode Gardinen
    Bad mit Handtuchhalter Spiegel Schrank Gardinen
    Wohnzimmer mit Couch Tisch Wohnzimmerschrank Tv Gardinen
    auserdem brauchst du noch Bettzeug Handtücher Bügeleisen Brett
    Töpfe Geschirr Gläser.
    Sehr wichtig die Wohnung wurde nicht renoviert auch das bekommst du bezahlt! Extra Antrag dafür stellen.
    Was du alles dafür brauchst 10 Rollen Tapete Farbe Pinsel Rollen Tepichmesser.........................
    Das mußt du alles transportieren, auch darauf hast du ein Recht! Extra beantragen Mietwaagen zum transport der Möbel:
    Du hast zwei linke Hände, zum anbringen des Herds Regale brauchst du einen Handwerker auch das kannst du beantragen.Extra Antrag stellen
    Wenn du diese Anträge gestellt hast kommt Jemand vorbei und begutachtet deine Wohnung.
    Jedes Möbelstück das du im Vorfeld schon organisiert hast wird dir abgezogen.
    Allso erst einmal abwarten bis die Dame von der Behörde festgestellt hat was du alles brauchst, sie den Antrag fertig gestellt hat du ihn wiederbekommen hast und dann einkaufen und besorgen.
    Du wirst wahrscheinlich eine Pauschale bekommen die du dann aber nicht zurückbezahlen mußt.
    Viel Glück