mein -ex-mann und seine neue

  • Der Verdienst der Freundin Deines Exmannes ist nicht maßgebend für den Unterhalt Deiner Kinder oder Dich.
    Unterhaltsansprüche haben Deiner Kinder ihrem Vater gegenüber generell. Eventuell kannst auch Du ihm gegenüber solche Ansprüche haben. Aber wie gesagt nur ihm gegenüber.

  • ok danke..ich hab kein anspruch.ich dachte nur das wenn sie in einer eheähnlichen lebensgemeinschaft leben,er verdient geringfügig und sie als PTA ja schon ne mege mehr.dachte das muss dann in einen topf und dann wird der anspruch berechnet..
    aber danke

  • Nein
    Selbst wenn die beiden jetzt heiraten würden, wäre dem nicht so, da dies im BGB § 1601 nicht so vorgesehen ist. Hier wird eindeutig klar gestellt, dass nur Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig sind. Durch eine Heirat der beiden würde dann die neue Frau Deines Ex weder mit Deinen Kindern noch mit Dir verwandt.