Unterhalt

  • Hallo
    Vielleicht kann mir mal einer helfen.
    Mein Sohn 16 macht moch ein Jahr Schule und August 2011 fängt er eine Lehre an als Straßenbauer.
    Meine Frage ???????????
    Was muß mein Sohn verdienen in der Lehre damit ich vom Unterhalt abkommen.[/B]

  • Eigene Einkünfte des Kindes mindern i.d.R. seinen Unterhaltsanspruch. Dies gilt für alle Einkünfte, also sowohl für Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, als auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. (Bei Minderjährigen glaube die Hälfte)Bei Lehrlingen, bleiben 90€ der Ausbildungsvergütung anrechnungsfrei.
    Im Übrigen kannst aus der Düsseldorfer Tabelle in Abhängigkeit vom Einkommen des Kindes und Deines Einkommens die Unterhaltsansprüche des Kindes ersehn. ( Einkommend des Kindes den Tabllenwerten einfach gegenüberstellen )


    Düsseldorfer Tabelle 2010:


    http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf