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  • Hallo, ich bin weiblich und wohne mit einen kumpel in einer wg und beziehe alg 2. nach einen halben jahr schickte mir das amt einen termin zur anhörung wegen leistungsangelenheiten. weiß jemand worüber es da geht??? bitte um antwort

  • Hallo, ich bin weiblich und wohne mit einen kumpel in einer wg und beziehe alg 2. nach einen halben jahr schickte mir das amt einen termin zur anhörung wegen leistungsangelenheiten. weiß jemand worüber es da geht??? bitte um antwort


    Denke mal dass das hier im Forum niemand wissen kann. Bei einer Anhörung gem. §24 SGB X kann es um folgendes gehen


    (1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
    (2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn


    1.
    eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint,
    2.
    durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde,
    3.
    von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll,
    4.
    Allgemeinverfügungen oder gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl erlassen werden sollen,
    5.
    einkommensabhängige Leistungen den geänderten Verhältnissen angepaßt werden sollen,
    6.
    Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden sollen oder
    7.
    gegen Ansprüche oder mit Ansprüchen von weniger als 70 Euro aufgerechnet oder verrechnet werden soll; Nummer 5 bleibt unberührt.


    Nur Du kannst wissen ob Du einen Pflichtverstoß begangen hast(Mitwirkungspflicht usw.)